38-Jähriger hält Bevölkerung und Polizei in Barth im Atem

Barth (ots). Am gestrigen Dienstag, dem 8. Oktober 2024 kam die Polizei bei mehreren Sachverhalten im Zusammenhang mit einem 38-jährigen Somalier in Barth zum Einsatz.

Gegen 8:20 Uhr wurde die Polizei zu einem Supermarkt in die Chausseestraße in Barth gerufen. Hier entwendete der 38-Jährige mutmaßlich Waren im Wert von knapp 5 Euro. Da er aber im Vorfeld durch ähnliche Delikte auffiel, hatte er bereits Hausverbot in diesem Geschäft und hätte es demnach nicht betreten dürfen. Um die Flucht aus dem Geschäft zu verhindern, versperrte ihm eine 39-jährige Mann den Weg mit einem Einkaufswagen. In der weiteren Folge zog er seine Hose herunter, entblößte sich und vollzog exhibitionistische Handlungen vor der 39-Jährigen. Beim Eintreffen der Polizei war diese exhibitionistische Handlung bereits beendet.

Wenig Zeit später, gegen 8:50 Uhr, später fiel der Tatverdächtige erneut auf. Dieses Mal beging er einen offenbar einen Hausfriedensbruch in einer Bäckerei in der Langen Straße in Barth. Trotz Hausverbot betrat er die Bäckerei und wollte sie nach Aufforderung nicht verlassen. Augenscheinlich nahm er Tischaufsteller in die Hand, wollte damit Kunden bewerfen, was aber durch andere Kunden gestoppt wurde. Im weiteren Verlauf zerriss er seine Ausweispapiere und ließ sie in der Bäckerei liegen, bevor er sich entfernte. Beim Eintreffen der Polizeibeamten hatte er die Örtlichkeit bereits verlassen.

Gegen 9:45 Uhr vergaß eine 62-jährige Frau ihren Rucksack in einem Bekleidungsgeschäft in der Langen Straße in Barth. Als sie in das Geschäft zurückkehrten und den Rucksack suchten wurden sie vorerst nicht fündig. Als sie aber das Geschäft verlassen wollten, erkannten sie ihren Rucksack in den Händen des 38-Jährigen. Augenscheinlich hatte er Waren im Wert von etwa 124 Euro mit der Geldkarte der 62-Jährigen gekauft. Nach einer Diskussion gab dieser den Rucksack und die Geldbörse an die 62-Jährige heraus.

Der Tatverdächtige konnte durch die Polizei aufgegriffen werden. Das Amtsgericht Stralsund ordnete in der weiteren Folge vorübergehende Ingewahrsamnahme an. Es wurden Strafanzeigen erstattet wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs, des Diebstahls, der Ausführung von Exhibitionistischen Handlungen und der Urkundenunterdrückung aufgenommen.

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