Zusammenfassung von Verkehrsverstößen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). In den vergangenen Tagen stellten die Polizeibeamten im Landkreis Vorpommern-Rügen einige Verkehrsverstöße fest. So beobachtete ein aufmerksamer Bürger am 30.04.2020 gegen 17:30 Uhr, wie ein PKW Ford beim Verlassen einer Tankstelle in Tribsees die Bordsteinkante touchierte und verständigte daraufhin die Polizei. Der 66-jährige Fahrzeugführer konnte mit dem leicht beschädigten PKW an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Eine Atemalkoholmessung bei dem Mann ergab einen Wert von 2,08 Promille.

In Sassnitz wurde am 02.05.2020 gegen 12:00 Uhr ein 24-Jähriger mit einem PKW Mercedes-Benz kontrolliert, nachdem er nach gegenwärtigem Kenntnisstand zuvor die Verbindungsstraße zwischen Dargast und der Straße Am Kreidebruch befahren hatte. Eine Atemalkoholüberprüfung im Rahmen der Verkehrskontrolle lieferte ein Ergebnis von 1,58 Promille bei dem Mann aus dem Landkreis-Vorpommern-Rügen.

In beiden Fällen entnahm ein Arzt den alkoholisierten Fahrzeugführern eine Blutprobe. Beide Führerscheine wurden durch die Polizeibeamten sichergestellt. Die Männer müssen sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Am 01.05.2020 gegen 2:30 Uhr stoppten Beamte vom Polizeirevier Barth in der Barther Straße in Löbnitz einen PKW Mitsubishi. Beim 25-jährigen Fahrzeugführer ergab sich während der Kontrolle der Verdacht, dass er vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Ein Drogenvortest verlief positiv auf THC. Auch hier schloss sich eine Blutprobenentnahme an und die Fahrt war beendet. Sollte sich der Verdacht bestätigen muss der 25-Jährige aus Ribnitz-Damgarten mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot sowie der Eintragung von zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen. In Stralsund befuhr ein 21-jähriger Syrer am 02.05.2020 gegen 9:45 Uhr im Knieperdamm den Gehweg mit einem Elektroroller. Bei einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und das Führen dieses Rollers im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist. Außerdem befand sich an dem Elektroroller ein Versicherungskennzeichen, das nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben war. Dem in Stralsund wohnhaften Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ähnlich erging es einem 50-Jährigen am 03.05.2020 gegen 16:00 Uhr in Barth. Er befuhr den Radweg in der Chausseestraße, als Polizeibeamte auf ihn aufmerksam wurden. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroroller nicht mit einem erforderlichen Versicherungskennzeichen versehen war und kein Versicherungsschutz vorlag. Die Fahrt war an dieser Stelle beendet und der 50-Jährige aus der Region muss sich nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

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