Grimmen (ots). Am 06.09.2022 hielt ein 33-jähriger Mann die Polizei über einen längeren Zeitraum in Atem. Am Ende landete er in einer Justizvollzugsanstalt.
Gegen 11:00 Uhr befand sich ein Funkstreifenwagen vom Polizeirevier Grimmen in Elmenhorst, als plötzlich ein polizeibekannter 33-Jähriger mit seinem PKW VW in Richtung des Funkstreifenwagens fuhr und begann, die Polizisten zu beleidigen und zu bedrohen. Anschließend fuhr der 33-Jährige Mann mit seinem PKW davon. Kurze Zeit später filmte er die Polzisten mit seinem Handy, beleidigte die Beamten abermals und versuchte mehrfach den Streifenwagen abzudrängen. Die Beamten forderten Unterstützung an, unter anderem weil der Tatverdächtige aus vorangegangenen Einsätzen aufgrund eines stets aggressiven Verhaltens gegenüber der Polizei bekannt war. Nachdem der 33-Jährige im Bereich der Ortschaften Elmenhorst und Zarrendorf mit hoher Geschwindigkeit davonfuhr und zunächst aus dem Blickfeld der Polizisten verschwand, konnte er gegen 12:00 Uhr erneut in Elmenhorst angetroffen werden. Beim Erblicken der Polizisten flüchtete der Mann zu Fuß, konnte jedoch gefasst werden. Als die Beamten ihn einholten, schlug er einem Polizisten mit dem Ellbogen ins Gesicht. Mehreren Beamten gelang es, dem Mann Handfesseln anzulegen. Dabei leistete er erheblichen Widerstand und verletzte vier Polizisten leicht. Auch der 33-Jährige trug leichte Verletzungen davon. Während der Gewahrsamnahme beleidigte und bedrohte er die Beamten erneut
Im weiteren Verlauf räumte der Mann aus der Region einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln ein. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Anschließend wurde durch die Polizei ein Langzeitgewahrsam beantragt und der Mann später auf Beschluss des Amtsgerichts Stralsund in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Polizisten stellten seinen Führerschein und das Mobiltelefon sicher und leiteten Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der Bedrohung, Beleidigung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei.