Stralsund (ots). Am Donnerstag, dem 29.02.2024 führten Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund in den Nachmittagsstunden eine Geschwindigkeitskontrolle in der Greifswalder Chaussee auf Höhe des dortigen Baumarktes durch – trauriger Spitzenreiter an dem Tag ein 18-Jähriger, dem mit vorwerfbaren 100 km/h innerorts bei erlaubten 50 km/h hinterhergemessen wurde. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches im Grundtatbestand eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg vorsieht.
Zu prüfen wird sein, inwiefern sich der Delinquent noch in einer möglichen Probezeit befand, was gegebenenfalls eine Verlängerung selbiger und eine Nachschulung nach sich ziehen könnte. Auch besteht die Möglichkeit solch eine Geldbuße zu verdoppeln, nämlich regelmäßig dann, wenn Vorsatz anstelle einer Fahrlässigkeit anzunehmen ist – entsprechende Gerichtsurteile bejahen einen Vorsatz bei einer entsprechenden Überschreitung von mehr als 50 % der erlaubten Geschwindigkeit. In dem vorliegenden Fall beliefe sich die Geldbuße dann auf 800 Euro.