Insel Rügen (ots). Wie bereits am Dienstag berichtet, starteten am 01.Juni 2021 in Mecklenburg-Vorpommern die themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“, die in diesem Monat auf die Schwerpunkte Alkohol und Drogen ausgerichtet sind.
Gestern (02.06.2021) gegen 13:30 Uhr stoppten Beamte vom Polizeirevier Sassnitz in der Dünnenstraße in Binz einen PKW Peugeot. Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten Anhaltspunkte für einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln beim 34-jährigen tschechischen Fahrzeugführer fest. Ein Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis an. Aus diesem Grund entnahm ein Arzt dem Fahrzeugführer eine Blutprobe und die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt.
Am Abend des 02.06.2021 führten Beamte vom Polizeihauptrevier Bergen gemeinsam mit Beamten von der Bundespolizeiinspektion Stralsund in Karow eine stationäre Verkehrskontrolle durch. Um 21:20 Uhr kontrollierten sie einen PKW VW. Der 78-jährige deutsche Fahrzeugführer aus Stralsund war alkoholisiert. Eine entsprechende Messung ergab einen Wert von 0,52 Promille. Für den 78-Jährigen war die Fahrt an dieser Stelle ebenfalls beendet.
Gegen beide Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie müssen neben einer Geldbuße mit einem einmonatigen Fahverbot und der Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen.
Darüber hinaus fiel Beamten vom Polizeihauptrevier Bergen am 02.06.2021 gegen 21:40 Uhr in der Langen Straße in Schaprode ein Elektroscooter auf, der mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2020 am Straßenverkehr teilnahm. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich außerdem heraus, dass der 40-jährige deutsche Fahrer aus der Gemeinde Schaprode vor Fahrtantritt Alkohol zu sich genommen hatte. Eine Messung im Polizeihauptrevier Bergen ergab einen Wert von 0,40 Promille, so dass der Mann bezüglich des Alkoholkonsums keine Strafe zu erwarten hat. Jedoch leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein, da seit dem 01.03.2021 kein Versicherungsschutz für den Roller vorlag.