Fahrzeugführer unter Drogen auf der BAB 20 festgestellt

Grimmen (ots). Am 18.12.2024 gegen 20:00 Uhr stellte eine Funkstreifenwagenbesatzung des AVPR Grimmen auf der BAB 20 in der Nähe der Ortschaft Breechen einen PKW Ford Doge fest.

Eine Überprüfung des Fahrzeuges ergab, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen nicht für den PKW ausgegeben wurden. Sie gehörten ursprünglich an einen Reisebus. Aus diesem Grund entschieden sich die Polizeibeamten den PKW anzuhalten und einer genauen Kontrolle zu unterziehen. Hierbei stellten sie fest, dass der PKW für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist und auch keine Pflichtversicherung besitzt.

Des Weiteren stellten die Beamten fest, dass der 40-jährige Fahrzeugführer unter Einfluss von Drogen steht und auch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugführers und des Fahrzeuges wurden bei ihm weitere Drogen und im Fahrzeug eine Gasdruck-Schreckschusspistole festgestellt. Seine 46-jährige Beifahrerin gab vor Ort an, den PKW von Grevesmühlen bis zur Autobahn geführt zu haben. Sie stand ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmittel und in ihrer Handtasche wurde zudem illegales Tränengas aufgefunden und sichergestellt.

Gegen die Beiden wurde Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt, wegen Verstoßes gegen das PflichtVersG und wegen Verstoßes gegen das WaffG erstattet. Gegen den Fahrzeugführer wurde zusätzlich noch Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.

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