Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund registrierte die Polizei im Jahr 2012 8295 Verkehrsunfälle. Damit setzte sich die Entwicklung der sinkenden Unfallzahlen aus den letzten Jahren fort. Im Jahr 2012 sank die Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle im Vergleich zum Vorjahr um 82 Unfälle (2011: 8377).
Kontinuierlich rückläufig ist auch die Anzahl der verunglückten Personen. Im Jahr 2012 wurden 50 Personen weniger verletzt oder getötet als 2011. Insgesamt verunglückten im Jahr 2012 bei Verkehrsunfällen 965 Personen. Hierbei wurden 775 Personen leicht verletzt (2011: 810) und 180 schwer verletzt (2011: 186).
Die Anzahl der getöteten Personen sank im Vergleich zum Vorjahr um 47,37%. Im Jahr 2012 verunglückten auf den Straßen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund 10 Personen (2011: 19). Dies ist der bisherige Tiefststand in diesem Bereich. Im Einzelnen verunglückten 5 Pkw-Insassen, 3 Fußgänger und 2 Kraftradfahrer tödlich.
Als Hauptunfallursachen für Verkehrsunfälle mit Personen- oder hohen Sachschäden stellten sich nach wie vor unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Fehler beim Überholen heraus. 177 dieser Verkehrsunfälle waren auf unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, 82 auf alkoholisierte Kraftfahrzeugführer und 47 auf Fehler beim Überholen.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Bekämpfung der Hauptunfallursachen wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund im Jahr 2012 insgesamt 5380 Verkehrskontrollen durchgeführt, davon 1508 Geschwindigkeitskontrollen. Im Rahmen dieser Geschwindigkeitskontrollen wurden 35273 Verstöße mittels Laser-, Video- und Lichtschrankenmessung festgestellt. Bei weiteren Kontrollen wurden 2012 648 alkoholisierte Fahrzeugführer (2011: 574) und 117 betäubungsmittelbeeinflusste Fahrzeugführer (2011: 102) festgestellt.
Im Hinblick auf die Hauptunfallursache der unangepassten bzw. überhöhten Geschwindigkeit beabsichtigt die Polizeiinspektion Stralsund auch in diesem Jahr Geschwindigkeitskontrollen im Anhalteverfahren durchzuführen, um so ins direkte Gespräch mit den „Verkehrssündern“ zu kommen.