Stralsund, Bergen (Vorpommern-Rügen). Im Monat Juni 2014 werden im Rahmen der themenorientierten Verkehrskontrollen des Polizeipräsidiums Neubrandenburg auch in der Polizeiinspektion Stralsund Kontrollen insbesondere unter dem Schwerpunkt Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchgeführt.
Beamte des Polizeihauptreviers Stralsund haben am 03.06.2014, gegen 15:50 Uhr, bei einer Verkehrskontrolle in Groß Kedingshagen den Fahrer eines Pkw Audi kontrolliert, der durch seine schnelle Fahrweise auffiel. Ein Atemalkoholtest bei dem 36-jährigen Mann aus der Gemeinde Kramerhof ergab einen Wert von 1,31 Promille. Es erfolgte eine Blutprobenentnahme. Eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr wurde aufgenommen und der Führerschein beschlagnahmt.
Am 03.06.2014, gegen 21:55 Uhr, hielten Beamte des Polizeihauptreviers Bergen in Bergen Rotensee einen Pkw VW an, der ihnen durch seine Fahrweise aufgefallen war. Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten bei dem 20-jährigen Fahrzeugführer aus der Gemeinde Dreschvitz Anzeichen von Drogenkonsum fest. Ein auf Urinbasis durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf THC. Eine Blutprobenentnahme erfolgte. Anzeigen wegen des Verdachtes des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden aufgenommen.
Am 03.06.2014, gegen 14:50 Uhr, erhielt die Polizei den Hinweis, dass ein augenscheinlich betrunkener Mann in der Richtenberger Chaussee in Stralsund in einen Pkw Ford gestiegen und in Richtung Rostocker Chaussee losgefahren ist. Nachdem die Beamten das Fahrzeug im angegebenen Bereich nicht feststellen konnten, suchten sie die Anschrift des Fahrzeughalters auf. Bei dem 49-jährigen Mann aus Stralsund wurde bei einem Atemalkoholtest ein Wert von 1,65 Promille gemessen. Da der Stralsunder widersprüchliche Angaben machte, muss im Rahmen der Ermittlungen geklärt werden, ob er den Pkw unter Einfluss von Alkohol geführt hat. Eine Blutprobenentnahme erfolgte. Anzeige wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Verkehr wurde aufgenommen. Weiterhin wird gegen ihn wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.