Stralsund. In den frühen Morgenstunden des 27. Juli 2014 befuhren Beamte des Polizeihauptreviers Stralsund den Heinrich-Heine-Ring in Stralsund. Gegen 03:25 Uhr unterzogen sie einen Fahrer eines Pkw-Ford einer Verkehrskontrolle. Im Rahmen dieser Kontrolle brachten die Polizisten in Erfahrung, dass es sich bei dem Fahrzeugführer um einen 16-Jährigen aus Stralsund handelt, der unbefugter Weise mit dem Fahrzeug einer Angehörigen unterwegs war. Sein Beifahrer war ein 17-jähriger Bekannter des Fahrers. Während des Gesprächs fielen den Polizisten Verhaltensweisen bei dem jugendlichen Fahrer auf, die auf einen Betäubungsmittelkonsum vor Fahrtantritt schließen ließen. Ein auf Urin basierender Drogenvortest reagierte positiv auf die Abbauprodukte von Tetrahydrocannabinol. Ferner ist der Ford-Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Mit seinem Verhalten verstieß der 16-Jährige zum einen gegen das Straßenverkehrsgesetz und zum anderen gegen das Betäubungsmittelgesetz.