Mehrere Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund

Stralsund. Am vergangenen Wochenende haben die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund mehrere Fahrzeugführerinnen und -führer, insgesamt 14, unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss festgestellt.

In Stralsund wurden am 27.02.2016 gleich drei Radfahrer kontrolliert, die unter Alkoholeinfluss standen. Ein 37-Jähriger fiel gegen 01:45 Uhr auf, weil er im Heinrich-Heine-Ring Schlangenlinien fuhr und eine rote Lichtzeichenanlage übersah. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,77 Promille. Auf der Barther Straße wurde ca. 21:10 Uhr ein ebenfalls 37-jähriger Radfahrer kontrolliert, weil er mit einem unbeleuchteten Rad unterwegs war. Bei ihm wurden 1,95 Promille gemessen. Gegen 21:45 Uhr fiel den Beamten in der Prohner Straße ein 33-jähriger Stralsunder auf, dessen Atemalkoholtest einen Wert von 1,78 Promille ergab.

Bereits am 26.02.2016, gegen 22:00 Uhr, kontrollierten die Beamten des Polizeihauptreviers Bergen einen 27-jährigen Fahrer eines Pkw Audi, der in der Neubaustraße in Samtens unterwegs war. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von 0,63 Promille gemessen. In Putbus/Lauterbach wurde am 27.02.2016, um 01:15 Uhr, ein 41-jähriger Pkw-Fahrer eines Suzuki angehalten, weil er in Schlangenlinien durch den Pappelweg fuhr. Auch er musste das Auto stehen lassen, denn der Atemalkoholtest ergab 2,06 Promille. Am 27.02.2016, gegen 18:35 Uhr, stellten die Beamten in der Rotenseestraße in Bergen einen 29-jährigen Skoda-Fahrer aus Bergen, der im Verdacht steht, das Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel geführt zu haben. Ebenfalls am Samstag, gegen 20:40 Uhr, fiel in Lauterbach eine 32-jährige Moped-Fahrerin auf, die weder einen Helm trug, noch Licht am Fahrzeug eingeschaltet hatte. Sie konnte zudem keine Fahrerlaubnis für ihr Gefährt vorweisen und war offenbar auch alkoholisiert. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,22 Promille.

Bei Ribnitz-Damgarten kam eine 25-jährige Fahrerin eines Pkw Daimler-Benz am 28.02.2016, gegen 04:30 Uhr, auf der B 105 nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Schutzplanke. Bei der Fahrerin aus Rostock wurde ein Atemalkoholwert von 0,90 Promille gemessen. Am 28.02.2016, etwa 21:05 Uhr, machte ein 47-jähriger Radfahrer im Hölzern-Kreuz-Weg in Barth mit einem unbeleuchteten Rad auf sich aufmerksam. Er überfuhr den Kreuzungsbereich der L 21 und beachtete nicht die Vorfahrt eines kreuzenden Pkw, der einen Zusammenstoß gerade noch verhindern konnte. Ein bei dem Radfahrer durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,66 Promille.

Im Bereich des Polizeireviers Grimmen haben die Beamten fünf Fahrzeugführer im Alter von 26 bis 56 Jahren festgestellt bzw. kontrolliert. Am 26.02.2016, gegen 18:05 Uhr, wurde ein 32-jähriger Radfahrer auf der Gemeindestraße von Papenhagen nach Rolofshagen mit einem Atemalkoholwert von 1,86 Promille festgestellt. Mit 2,21 Promille wurde ein 51-jähriger Radler auf dem Gehweg in der Heinrich-Heine-Straße in Grimmen gestoppt, weil er zudem ohne entsprechende Beleuchtung unterwegs war. Ein 29-jähriger Fahrer eines Pkw Mitsubishi steht im Verdacht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in der Friedrichsstraße gefahren zu sein, weil er am 27.02.2016, ca. 02:45 Uhr erste Anzeichen des Konsums von berauschenden Mitteln aufwies. Einen 56-Jährigen mussten die Beamten aufsuchen, da die Polizei den Hinweis erhielt, dass der Mann aus Richtenberg am 27.02.2016, gegen 11:15 Uhr ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gefahren hatte. Bei dem Mann wurde ein Atemalkoholwert von 2,39 Promille gemessen. Am 29.02.2016, etwa 00:20 Uhr, wurde ein 26-jähriger Fahrzeugführer angehalten, weil sein Kennzeichen nicht zum Pkw Opel passte. In der Straße Paßtrift in Tribsees wurde der Mann aus der Gemeinde Eixen kontrolliert. Dabei stellten die Beamten mit einem Drogenvortest ein positives Ergebnis auf THC fest.

Die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund nahmen u.a. Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, des Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf. Bei den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern wurden Blutprobenentnahmen durchgeführt. Für diese ist die Weiterfahrt untersagt worden.

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