Barth (ots). Im Rahmen der Streifentätigkeiten wurde am Abend des 07.02.2024 ein Fahrradfahrer in Barth einer Verkehrskontrolle unterzogen. Um 18:57 Uhr wurde mit dem 41-jährigen Radfahrer ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser zeigte einen Wert von 2,25 Promille an. Die Beamten brachten den Beschuldigten im Anschluss zur Rettungswache in Barth, um dort eine Blutprobenentnahme durchzuführen. Gegen den Fahrradfahrer wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
Im Allgemeinen kann alkoholisierten Radfahrern ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Trunkenheitsfahrt oder der Gefährdung des Straßenverkehrs drohen. So können 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen schon strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zudem kann den Tatverdächtigen neben Punkten im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg auch ein Fahrerlaubnisentzug und eine medizinisch-psychologische Untersuchung drohen.
Laut Verkehrsunfallstatistik stellen den größten Anteil der Verkehrsunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel die Alkoholunfälle dar. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer keine Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol zu führen, um sicher an ihr Ziel zu kommen und Dritte nicht zu gefährden.