Ribnitz-Damgarten (ots). Am 27.02.2024, gegen 09:45 Uhr, erhielt das Polizeirevier Ribnitz-Damgarten den Hinweis von der Schulleitung, einen möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu prüfen. Demnach lägen Informationen vor, wonach eine Schülerin mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Die Beamten begaben sich zur Schule, nahmen Einsicht in die vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin und kamen zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht.
Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist, entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der 16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Polizeieinsatz an dem Gymnasium von anderen Personen öffentlich wahrgenommen wurde.
Gegen 10:20 Uhr war der Einsatz für die Beamten beendet, der in einem Tätigkeitsbericht dokumentiert wurde. Eingesetzt waren an diesem Tag insgesamt zwei uniformierte Beamte und eine Beamtin.