Ergebnisse der Auftaktkontrollen Fahren.Ankommen.LEBEN!

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Gestern (02.03.2021) berichtete das Polizeipräsidium Neubrandenburg darüber, dass die Auftaktkontrollen der landesweiten Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ mit den Schwerpunktthemen „Überholen“ und „Handy“ stattfinden.

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund waren rund 20 Polizeibeamte im Einsatz, die über mehrere Stunden an verschiedenen Orten Verkehrskontrollen durchführten. Dabei stellten sie insgesamt acht Überholverstöße fest. Außerdem nutzten 16 Fahrzeugführer während der Fahrt verbotswidrig ein Mobiltelefon. Radfahrer müssen in diesem Zusammenhang mit einer Geldbuße in Höhe von 55 Euro rechnen, während Kraftfahrzeugführer ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie die Eintragung von zwei Punkten ins Verkehrszentralregister erwartet.

Darüber hinaus ahndeten die Beamten insgesamt 19 Geschwindigkeitsverstöße und elf weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Kontrollen werden fortgesetzt und ziehen sich noch über den gesamten Monat März.

Versammlungsgeschehen am 01.03.2021 in der Hansestadt Stralsund

Stralsund (ots). Auch am 01.03.2021 führte das Polizeihauptrevier Stralsund anlässlich einer bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldeten Versammlung einen Polizeieinsatz durch. Die Stralsunder Beamten wurden erneut von Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV unterstützt. Wie bereits in den vergangenen Wochen sollte auch an diesem Abend die Versammlung in Form eines Aufzuges auf dem Alten Markt starten und über die Fährstraße, die Semlower Straße, den Neuen Markt, den Knieperwall und die Mühlenstraße zurück zum Alten Markt führen. Erwartet wurden laut Anmelder etwa 100 bis 500 Teilnehmer. Am Aufzug, der sich auch an diesem Abend gegen das Infektionsschutzgesetz, die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen und insbesondere gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpmmern richtete, nahmen in der Spitze 47 Personen teil. Gegen 19:15 Uhr startete der Aufzug am Alten Markt und schloss mit einer Kundgebung auf dem Alten Markt um 20:30 Uhr ab. Vor dem Beginn des Aufzugs wurden die Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung auf eine Befreiung kontrolliert. Sieben Personen konnten eine solche vorlegen. Alle Versammlunsgteilnehmer hielten sich an die von der Versammlunsgbehörde erteilten Hygieneauflagen, sodass keine Verstöße geahndet werden mussten.

Menschliches Skelett auf der Insel Rügen aufgefunden

Bergen auf Rügen (ots). Über einen Hinweisgeber erhielt das Polizeihauptrevier Bergen am Dienstagnachmittag, dem 23.02.2021, die Information, dass dieser im Bereich eines Entwässerungsgrabens an einem Verbindungsweg in der Nähe zur Bundesstraße 96 bei Bergen auf Rügen Teile eines menschlichen Skeletts gefunden hat. Die eingesetzten Beamten des Polizeihauptrevieres Bergen sicherten den Fundort nahe des Nonnensees ab. Der hinzugerufene Kriminaldauerdienst Stralsund leitete ein Todesermittlungsverfahren ein. Die alarmierte Freiwillige Feuerwehr unterstützte bei der Bergung des Leichnams. Im Rahmen der ersten Ermittlungen wurde zudem die Rechtsmedizin Greifswald hinzugezogen. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei dem Leichnam um einen Mann. Hinweise auf eine Straftat liegen der Polizei aktuell nicht vor.

Der Verstorbene wurde an die Rechtsmedizin nach Greifswald überstellt, um über weitere Untersuchungen die Identität feststellen zu lassen. Bei den weiteren Ermittlungen bezieht die Polizei auch Vermisstenfahndungen mit ein. So gilt seit dem 01.10.2020 ein 63-jähriger Mann aus Sassnitz, der zuletzt im Bergener Krankenhaus behandelt wurde und von dort abgängig war, als vermisst. Die polizeilichen Suchmaßnahmen zum Vermissten mit eigenen und unterstützenden Kräften führten bislang nicht zum erhofften Erfolg.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern aktuell noch an. Sobald ein Ergebnis zur Identität des aufgefundenen Leichnams vorliegt, wird unaufgefordert nachberichtet.

Versammlungsgeschehen unter dem Motto „Stralsund braucht die Werft“

Stralsund (ots). Die bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen für den heutigen Mittwoch, den 17.02.2021, angemeldete Versammlung der IG Metall-Küste Stralsund-Neubrandenburg verlief aus Sicht der Polizei ohne besondere Vorkommnisse. Um die Mittagszeit kam es im Bereich der Altstadt zu temporären Verkehrseinschränkungen, als sich der angemeldete Autokorso mit rund 150 Fahrzeugen von der Stralsunder Werft über die Hafenstraße zum Alten Markt bewegte, um damit ein Zeichen für den Erhalt des Schiffbaus in MV und insbesondere in Stralsund zu setzen.

Versammlung Werft Stralsund IG Metall
Foto: PI Stralsund

Unter dem Motto: „Stralsund braucht die Werft“ hatte die IG Metall zur Demonstration aufgerufen, an der sich in etwa 230 Personen beteiligten. Zur Gewährleistung des Schutzes auf Versammlungsfreiheit sowie zur Durchführung entsprechender Verkehrsmaßnahmen führte das Polizeihauptrevier Stralsund mit eigenen und unterstellten Kräften einen Polizeieinsatz durch. Gegen 11:30 Uhr startete der Autokorso in der Straße „An der Werft“, der von den eingesetzten Polizeikräften begleitet wurde. Symbolisch fünf Minuten vor zwölf trafen die Teilnehmer mit ihren Fahrzeugen auf dem Alten Markt ein. Nach mehreren Redebeiträgen endete die Versammlung dort gegen 12:40 Uhr.

Traktorenkorso in der Hansestadt Stralsund

Stralsund (ots). Am 09.02.2021 fand in Stralsund eine durch den Landesbauernverband Mecklenburg-Vorpommern bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldete Versammlung unter freiem Himmel statt. Hierzu trafen sich insgesamt 190 Traktoren in der Richtenberger Chaussee in Stralsund. Gegen 10:10 Uhr begann die Versammlung unter dem Motto „Ist das Insektenschutzpaket das Ende der Landwirtschaft?“. Die 190 Traktoren setzten sich als Aufzug in Bewegung. Über die Rostocker Chaussee, den Grünhufer Bogen und den Heinrich-Heine-Ring, die Prohner Straße, den Knieperdamm und die Friedrich-Engels-Straße fuhren sie in Richtung Carl-Heydemann-Ring. Hier stoppten sie vor der Kreisverwaltung Vorpommern-Rügen und überreichten dem Landrat, dem Oberbürgermeister und einer Mitarbeiterin des Wahlkreisbüros der Bundeskanzlerin einen Brief. Anschließend fuhren sie eine weitere Runde durch die Stadt, bevor die Versammlung gegen 12:40 Uhr am Ausgangspunkt in der Richtenberger Chaussee endete. Zwischenzeitlich kam es durch den Aufzug zu teilweise erheblichen Verkehrseinschränkungen in der Hansestadt.

Warnung vor dem Betreten von Eisflächen

Stralsund (ots). Gegenwärtig herrschen zwar vielerorts niedrige Temperaturen, aber es ist noch keinesfalls gewährt, dass die Eisflächen bereits tragfähig sind. Bei der Polizei gingen am 09.02.2021 in diesem Zusammenhang bereits mehrere Hinweise ein. Gegen 12:30 Uhr teilte ein Anrufer mit, dass er drei Jugendliche auf der Eisfläche des Strelasundes auf Höhe der Berufsfeuerwehr in Stralsund gesichtet hat. Diese waren bereits mehrere Hundert Meter vom Ufer entfernt und begaben sich weiter auf das Eis in Richtung Rügen/Altefähr. Die Jugendlichen konnten zeitnah durch die Feuerwehr gesichtet und nach dem Ansprechen vom Eis geholt werden.

Zeitgleich stellte die Berufsfeuerwehr mit dem Fernglas mehrere Personen auf dem Strelasund fest, die sich auf Höhe des Hanse-Klinikums aufhielten. Eine Kontaktaufnahme zur Gruppe erfolgte durch Kräfte der Wasserschutzpolizei. Die Personen verließen umgehend den Gefahrenbereich. Dabei wurde festgestellt, dass eine Person bereits mit einem Fuß auf dem Eis eingebrochen war. Bis auf den nassen Fuß ist jedoch nichts weiter passiert und die Person konnte den Heimweg bei guter Gesundheit antreten.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor unvorsichtigem Verhalten. Wenn Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt, ist die Fläche nicht zu betreten. Klären Sie auch Ihre Kinder über die Gefahren auf.

Versammlungsgeschehen am 08.02.2021 in der Hansestadt Stralsund

Stralsund (ots). Anlässlich zwei bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldeter Versammlungen unter freiem Himmel, einem Aufzug und einer stationären Versammlung, führte das Polizeihauptrevier Stralsund an diesem Montagabend (08.02.2021) einen Polizeieinsatz durch. Die Stralsunder Beamten wurden unter anderem von Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV unterstützt. Der Aufzug sollte auf dem Alten Markt starten und über den Neuen Markt, den Knieperwall und die Mühlenstraße zurück zum Alten Markt führen. Erwartet wurden etwa 50 bis 100 Teilnehmer. Bei einer auf dem Alten Markt angemeldeten stationären Versammlung erwartete die Anmelderin etwa 50 bis 250 Teilnehmer. Der Aufzug, der sich laut Anmelder gegen das Infektionsschutzgesetz, die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen und insbesondere gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpmmern richtete, erhielt an diesem Montagabend Zulauf von rund 40 Teilnehmern. Gegen 19:20 Uhr startete der Aufzug am Alten Markt und schloss mit einer Kundgebung auf dem Alten Markt gegen 20:15 Uhr ab. Vor dem Beginn des Aufzugs wurden die Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung auf eine Befreiung kontrolliert. Vier Personen konnten eine solche vorlegen, drei weitere setzten einen Mund-Nasen-Schutz auf.

Die stationäre Versammlung, die unter dem Thema „Rückgabe der Grundrechte; Aufhebung aller Coronamaßnahmen“ lief, begann gegen 18:45 Uhr und wurde gegen 19:30 Uhr durch die Versammlungsleiterin beendet. In der Spitze nahmen zehn Personen an dieser Versammlung teil. Alle Versammlunsgteilnehmer hielten sich an die von der Versammlunsgbehörde erteilten Hygieneauflagen, sodass keine Verstöße geahndet werden mussten. Während des Versammlungsgeschehens kam es kurzzeitig zu Verkehrseinschränkungen, insbesondere im Bereich des Knieperwalls. Aus polizeilicher Sicht kam es zu keinen weiteren besonderen Vorkommnissen oder Störungen.

Polizeieinsatz in Stralsund

Stralsund (ots). Im Zuge einer nicht angemeldeten Versammlung führte das Polizeihauptrevier Stralsund auch am gestrigen Montagabend (01.02.2021) mit unterstützenden Kräften einen Polizeieinsatz in der Stralsunder Innenstadt durch. Wie in der Vorwoche trafen die Beamten auf dem Alten Markt gegen 20:00 Uhr circa 15 Personen an, die sich gegen die derzeit geltenden Corona-Beschränkungen aussprechen. Ihre Ansichten verstärkten die Teilnehmer durch das Mitführen einer lebensgroßen Puppe in einem Rollstuhl, die eine Atemschutzmaske trug. Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde das Auftreten der Gruppe als Versammlung gewertet. Diese wäre unter den Schutzbereich des Versammlungsrechts gefallen und hätte von den Teilnehmern unter Einhaltung entsprechender von der Versammlungsbehörde erteilten Auflagen durchgeführt werden können. Da die Teilnehmer jedoch gegenüber den Polizeibeamten das Abhalten einer Versammlung strikt verneinten und darüber hinaus das Einhalten von Auflagen, insbesondere das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ablehnten, konnte die Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel nicht gewährleistet werden. Somit erging auf Entscheidung der Versammlungsbehörde die Auflösung des Versammlungsgeschehens an die Teilnehmer, da ohne Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz, zu begründen war.

Die Beamten stellten die Identitäten der 15 Personen fest und erteilten entsprechende Platzverweise. Darüber hinaus leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein, da im Vorfeld der nicht angemeldeten Versammlung über ein Instant-Messaging-Dienst zur Teilnahme an dieser aufgerufen wurde. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.

Kettenbrief warnt vor vermeintlichen Betrügern mit betäubungsmittelversetzten Masken

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Wie der Polizeiinspektion Stralsund bekannt geworden ist, verbreitet sich aktuell im Landkreis Vorpommern-Rügen ein Kettenbrief über den Messengerdienst WhatsApp, in dem vor Masken mit Betäubungsmitteln gewarnt wird.

Die aktuelle Nachricht bezieht sich auf die derzeitige Corona-Lage und warnt davor, dass Betrüger von Tür zu Tür gehen würden, um Masken zu verteilen. In beängstigender Weise wird dargestellt, dass man aufgefordert wird, die Masken aufzusetzen. Folgt man dieser Aufforderung und setzt die angeblich betäubungsmittelversetzte Maske auf, wird man im Anschluss ausgeraubt.

Der Polizeiinspektion Stralsund ist bislang kein derartiger Fall bekannt geworden. Auch bundesweite Recherchen haben keine dieser strafbaren Begehungsweise bestätigt. Vielmehr geht die Polizei hier von einer Falschmeldung aus, die darauf abzielen soll, Menschen auf perfide Weise zu verunsichern.

Dieser Kettenbrief ist nicht neu. Er wurde bereits im vergangenen Jahr im Bundesgebiet verbreitet und stammt offenbar aus dem Ausland. Wer hinter dieser Nachricht steckt, konnte bislang noch nicht aufgeklärt werden. Jedoch kann jeder dafür Sorge tragen, dass sich diese Falschmeldung nicht weiterverbreitet. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang Folgendes, wenn man einen Kettenbrief auf sozialen Netzwerken erhalten hat:

  • Häufig weitergeleitete Nachrichten erkennt man beispielsweise bei WhatsApp an der Anzahl der grauen Pfeile neben dem kursiv geschriebenen Wort „Weitergeleitet“.
  • Leiten Sie den Kettenbrief nicht weiter. Das verunsichert nur noch mehr Bürgerinnen und Bürger.
  • Schicken Sie dem Absender ggf. diese Polizeimeldung und klären Sie ihn auf.
  • Wer Falschmeldungen oder Nachrichten mit strafbarem Inhalt weiterleitet, macht sich mitunter selbst strafbar. Insofern sollte stets die Quelle auf Plausibilität geprüft werden, bevor man auf Weiterleiten klickt.

Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung – Geburtstagsfeier aufgelöst

Bergen auf Rügen (ots). Am 26.01.2021 gegen 18:45 Uhr ging bei der Polizei die Meldung ein, dass mehrere Personen sich offenbar unerlaubt in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Bergen auf Rügen trafen. Bei der Überprüfung dieses Hinweises stellte sich heraus, dass sich insgesamt sechs Personen aus unterschiedlichen Haushalten in einer Wohnung in der Kurt-Barthel-Straße in Bergen auf Rügen aufhielten. Die 24-jährige bulgarische Mieterin der betroffenen Wohnung teilte den Beamten mit, dass sie gerade den Geburtstag eines Gastes feiern. In der Wohnung wurden insgesamt sechs Personen im Alter von 22 bis 33 Jahren mit deutscher, bulgarischer, spanischer und syrischer Staatsbürgerschaft angetroffen. Die vier Männer und zwei Frauen kamen aus unterschiedlichen Haushalten, leben jedoch alle auf der Insel Rügen. Sie gaben an, nichts von den aktuellen Kontaktbeschränkungen der Landesregierung zu wissen.

Die Feier wurde aufgelöst. Außerdem leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) ein. Die Polizei weist noch einmal daraufhin, dass Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten sind, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Land zu senken. Geburtstagsfeiern mit mehreren Gästen aus unterschiedlichen Hausständen widersprechen diesem Gedanken und sind nach der Corona-Landesverordnung M-V aktuell nicht zulässig.

Polizei beendet unangemeldete Versammlung in Stralsund

Stralsund (ots). Seit Monaten finden in der Stralsunder Innenstadt die sogenannten Montagsspaziergänge statt, die bis vor einigen Wochen stets als Versammlung bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldet worden sind. Aktuell wird in sozialen Netzwerken bzw. Internetplattformen weiterhin dazu aufgerufen, gegen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu demonstrieren und in diversen Städten in Mecklenburg-Vorpommern auf die Straße zu gehen, darunter auch in Stralsund. Anmeldungen für Versammlungen gab es in den letzten Wochen in der Hansestadt jedoch nicht mehr.

Am heutigen Montagabend (25.01.2021) führten Beamte vom Polizeihauptrevier Stralsund gemeinsam mit Unterstützungskräften aus anderen Behörden einen Polizeieinsatz in Stralsund durch, bei dem sie gegen 19:00 Uhr auf dem Alten Markt auf eine Gruppe von neun Personen trafen. Die Personen versammelten sich um einen Rollstuhl, in dem eine Puppe saß und zündeten dazu eine Kerze an. Erneut verneinten die Anwesenden, eine Versammlung abhalten und ebenso wenig anmelden zu wollen. Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Versammlungsbehörde wurde das Auftreten dieser Personengruppe durch die Polizei als nicht zulässige Versammlung und weiterhin als unerlaubte Ansammlung im öffentlichen Raum im Sinne der Corona-Landesverordnung MV gewertet. Ausnahmetatbestände konnten für die Anwesenden nicht begründet werden, weshalb die Beamten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiteten. Außerdem wurde den neun Personen ein Platzverweis erteilt.

Die Polizei appelliert an dieser Stelle noch einmal an die Bürgerinnen und
Bürger: Im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus ist das Gebot der Stunde, seine Kontakte zu beschränken. Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Land zu senken. Öffentliche Ansammlungen von Menschen, die sich geplant zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort treffen, widersprechen diesem Gedanken und sind nach der Corona-Landesverordnung MV weiterhin nicht zulässig. Auch nicht angemeldete Versammlungen sind nach dem Versammlungsgesetz nicht zulässig und stehen unter Strafe.

Verstöße gegen Corona-Landesverordnung in Stralsund

Stralsund (ots). Am 20.01.2021 wurde der Stralsunder Polizei ein Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Nähe des Bahnhofs gemeldet. Konkret trafen sich am Nachmittag gegen 14:00 Uhr in einer Bank im Tribseer Damm insgesamt vier Personen im Alter von 36 bis 77 Jahren. Es handelte sich um zwei Männer und zwei Frauen aus unterschiedlichen Haushalten, die alle keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Mindestens zwei von ihnen waren alkoholisiert. Eine Atemalkoholmessung bei einem 36-jährigen Mann ergab einen Wert von 2,38 Promille. Die Personen erhielten einen Platzverweis. Außerdem müssen sie nun mit einem erheblichen Bußgeld rechnen. Alle genannten Personen kommen aus der Hansestadt Stralsund.

Polizeieinsatz in der Nähe des Stralsunder Bahnhofs

Stralsund (ots). Am Abend des 18.01.2021 kam es in der Nähe des Stralsunder Bahnhofs zu einem Polizeieinsatz. Zunächst meldete ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma gegen 18:40 Uhr, dass sich in einer Bank im Tribseer Damm ein Mann trotz Hausverbot aufhält und die Räumlichkeiten nach Aufforderung nicht verlässt. Beamte vom Polizeihauptrevier Stralsund verwiesen den 25-jährigen Beniner aus der Bank. Da er trotz mehrfacher Aufforderung des Mitarbeiters der Sicherheitsfirma und der Polizeibeamten keine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzte, leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die derzeit gültige Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern ein. Darüber hinaus ermittelt die Kriminalpolizei nun wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs gegen den 25-Jährigen aus Wolgast. Bereits am 09.01.2021 fiel die gleiche Person in einem ähnlichen Kontext am Bahnhof West in Ribnitz-Damgarten auf.

Erneut Platzverweise in der Stralsunder Innenstadt erteilt

Stralsund (ots). Seit Monaten finden in der Stralsunder Innenstadt die sogenannten Montagsspaziergänge statt. In sozialen Netzwerken bzw. Internetplattformen wird nach wie vor dazu aufgerufen, gegen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu demonstrieren und in diversen Städten in Mecklenburg-Vorpommern auf die Straße zu gehen, darunter auch in Stralsund. Wie sich das Versammlungsverhalten dieser Bürgerbewegung seit dem vergangenen Frühjahr in Stralsund entwickelt hat, wurde bereits in der Pressemitteilung vom 04.01.2021 umfassend dargestellt.

Auch am gestrigen Montagabend (18.01.2021) trafen die eingesetzten Polizeibeamten kurz nach 20:00 Uhr eine Gruppe von neun Personen auf dem Alten Markt an. Wie bereits an den zurückliegenden Montagen verneinten die Anwesenden, eine Versammlung abhalten und ebenso wenig anmelden zu wollen. Hinsichtlich ihres Auftretens wurde die Gruppe von den Polizeibeamten als nicht zulässige Ansammlung im öffentlichen Raum im Sinne der Corona-Landesverordnung MV gewertet. Ausnahmetatbestände konnten für die Anwesenden nicht begründet werden, weshalb die Beamten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiteten und den Personen einen Platzverweis für den Bereich erteilten.

Ermittlungen wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat in Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten (ots). Am vergangenen Wochenende kam es in Ribnitz-Damgarten zu einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einem erheblichen Verkehrsverstoß. Am späten Samstagabend (16.01.2021) gegen 23:50 Uhr teilte ein Bürger aus Ribnitz-Damgarten der Polizei mit, dass es im Bereich des Marktes zu starkem Lärm durch Hupkonzerte von PKW, lauter Musik aus Kraftfahrzeugen und Aufheulen von Fahrzeugmotoren kommt. Zuvor gab es in den Monaten Dezember 2020 und Januar
2021 bereits Polizeieinsätze nach ähnlichen Beschwerden. Bei einer Überprüfung wurden teilweise mehr als zehn Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet festgestellt, die in Kolonne fuhren und Verkehrsordnungswidrigkeiten begingen. Als Polizeibeamte gegen 03:00 Uhr eine Verkehrsordnungswidrigkeit ahnden wollten, entfernte sich ein PKW mit hoher Geschwindigkeit über die Klockenhäger Straße in Fahrtrichtung Klockenhagen. Während der Nacheile verhinderte ein anderer PKW BMW durch verkehrswidriges Verhalten und deutliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Ahndung der zuvor genannten Ordnungswidrigkeit eines anderen Fahrzeugführers. In der Ortslage Klockenhagen stoppte der PKW BMW. Der Führerschein des 19-jährigen deutschen Fahrzeugführers aus der Gemeinde Marlow wurde bei der folgenden Verkehrskontrolle beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit war sowohl in den Jahren 2019 als auch 2020 im Landkreis Vorpommern-Rügen die Hauptursache bei Verkehrsunfällen mit Personen- und schweren Sachschäden. Die Polizei weist hier noch einmal darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und daraus resultierenden Verkehrsunfällen teilweise auch unbeteiligte Menschen schwer verletzt oder gar getötet werden können.

Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern

Stralsund (ots). Im Zuge eines Polizeieinsatzes in der Friedrich-Wolf-Straße in Stralsund am 14.01.2021 stellten die eingesetzten Beamten auch einen Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) fest. Es stellte sich heraus, dass ein 28-jähriger Mann in den Abendstunden des 13.01.2021 mit mindestens zwei Freunden in seiner Wohnung seinen Geburtstag feierte. Da dieser Verstoß gegen die aktuell gültige Corona-Landesverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, fertigten die Beamten eine Anzeige gegen den 28-Jährigen und seine beiden Freunde im Alter von 26 und 28 Jahren. Durch die Polizei wurde die Ordnungsbehörde über den Sachverhalt informiert. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro rechnen.

Leider musste die Polizei allein seit dem 11.01.2021 insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung M-V in unserem Landkreis fertigen. In den meisten Fällen verstießen die Betroffenen gegen die in § 1 der Corona-Landesverordnung M-V verankerte Kontaktbeschränkung.

Die Polizei möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus das Gebot der Stunde ist, seine Kontakte zu beschränken. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Land zu senken.

Polizeieinsatz am 09.01.2021 in Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten (ots). Am 09.01.2021 wurde die Polizei in Ribnitz-Damgarten zum Bahnhof West nach Ribnitz gerufen, um den Sicherheitsdienst zu unterstützen. Vorausgegangen war, dass ein 25-jähriger Mann aus Wolgast im Zug keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte. Auf dem Bahnhofsgelände trug der 25-Jährige keine Mund-Nasen-Bedeckung und wies sich gegenüber dem Sicherheitspersonal der deutschen Bahn trotz Aufforderung nicht aus. Die hinzugerufenen Beamten stellten gegen 15:40 Uhr die Identität des Mannes fest und sprachen ihm auf Wunsch des Bahnpersonals ein Hausverbot aus. Dem kam der Mann zunächst nach und verließ das Bahnhofsgelände. Gegen 16:20 Uhr wurden die Polizeibeamten erneut verständigt, da der Mann aus dem Benin sich wieder auf dem Bahnhofsgelände aufhielt und dieses trotz Aufforderung nicht verließ. Auch die hinzugerufenen Polizeibeamten forderten den Mann auf, dem Hausverbot nachzukommen und den Bahnhof zu verlassen. Diese Aufforderung, welche die Polizeibeamten mehrfach wiederholten, ignorierte der 25-Jährige. Aus diesem Grund wurde er zum Polizeirevier Ribnitz-Damgarten gebracht und dort nach Rücksprache mit einem Richter bis zum Folgetag in Gewahrsam genommen. Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen leistete der Beschuldigte Widerstand und verletzte dabei einen Polizeibeamten leicht. Der Beamte konnte seinen Dienst fortsetzen. Gegen den 25-jährigen Beniner ermittelt die Kriminalpolizei nun unter anderem wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Auch ein Verstoß gegen die derzeit gültige Corona-Landesverordnung M-V wird geprüft.

Kegelrobbe am Zingster Ostseestrand

Zingst (ots). Am Vormittag des 29.12.2020 meldete eine Spaziergängerin bei der Polizei, dass sie eine junge Robbe Höhe des Strandaufgangs 15a in Zingst gefunden hätte. Ob das Wildtier verletzt sei, konnte die junge Frau nicht sagen. Da sowohl von Robben selbst Gefahren ausgehen als auch für diese Tiere Gefahren bestehen können, wurden Beamte des Polizeirevieres Barth mit der Überprüfung des Sachverhaltes beauftragt. Diese bestätigten, dass ein etwa 60 cm großes und augenscheinlich unverletztes Jungtier allein am Strand liegt und verständigten das Ordnungsamt Zingst. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes übernahmen die weiteren Maßnahmen und sperrten den Bereich um die junge Robbe entsprechend der Empfehlungen des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) weiträumig ab. Kegelrobben sind eine besonders zu schützende Tierart. Die Wildtiere können sich mitunter zur Wehr setzen und beißen, wenn sich beispielsweise Passanten oder Hunde dicht nähern.
Ebenso kann das Tier bei Ansammlungen von Schaulustigen Stress erleiden, weshalb der Strandbereich bis in den Nachmittag abgesperrt wurde, um dem Tier ausreichend Raum zu geben. Am Nachmittag stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes fest, dass sich das Jungtier ins Wasser zurückgezogen und den Strandbereich offenbar nur zum Ausruhen genutzt hatte.

Foto: Polizei Barth
Foto: Polizei Barth

Der BUND empfiehlt bei derartigen Tiersichtungen Folgendes:

  • Abstand von ca. 100 Metern halten,
  • Hunde anleinen,
  • Behörden (Ordnungsamt, Kurverwaltung, Meeresmuseum,
    Rettungsleitstelle, BUND e.V. o.a.) über die Tiersichtung informieren, damit diese eine Absperrung organisieren können, z.B.
    über die kostenlose Behördenrufnummer 115,
  • Sichtungen über Meeressäuger an der Ostseeküste über die App
    „OstSeeTiere“ melden und damit einen Beitrag für die Wissenschaft und Forschung leisten,
  • Tiere nicht füttern, anfassen oder mitnehmen,
  • Ruhe bewahren und den besonderen Moment genießen.

Insbesondere beim Auffinden von Jungtieren am Strand sollten sich die Spaziergänger keine Sorgen machen und die Robben in Ruhe lassen. Es ist ganz natürlich, dass die kleinen Robbenbabys in den ersten Wochen alleine am Strand liegen, während das Muttertier zur Jagd im Wasser unterwegs ist. Diese kehrt nach ihrem Fischfang jedoch regelmäßig zum Säugen ihres Jungen zurück. Ebenso rät der BUND, private Fotos erst zeitverzögert zu veröffentlichen, um keinen Besucheransturm zu verursachen.

Polizeieinsatz am 21.12.2020 in der Hansestadt Stralsund

Stralsund (ots). Anlässlich insgesamt vier bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldeter Versammlungen unter freiem Himmel, ein Aufzug und drei stationäre Versammlungen, führte die Polizeiinspektion Stralsund an diesem Montagabend (21.12.2020) einen Polizeieinsatz durch. Die Stralsunder Beamten wurden von Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV unterstützt. Der Aufzug sollte auf dem Alten Markt starten und durch verschiedene Straßen der Innenstadt zurück zum Alten Markt führen. Die stationären Versammlungen waren für den Alten Markt, den Olof-Palme-Platz und die Badenstraße angemeldet. Für jede Versammlung wurden etwa 50 bis 100 Teilnehmer erwartet und von der Versammlungsbehörde zugelassen.

Der Aufzug, der sich laut Anmelderin gegen das Infektionsschutzgesetz, die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen und die dazugehörige Landesverordnung richtete, erhielt an diesem Montagabend Zulauf von rund 80 Teilnehmern. Gegen 19:15 Uhr startete der Aufzug am Alten Markt und schloss mit einer Kundgebung auf dem Alten Markt gegen 21:00 Uhr ab. Die drei als stationär angemeldeten Versammlungen wurden durch die Veranstalter abgesagt, da keine Teilnehmer erschienen. Vor dem Beginn des Aufzugs wurden Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung auf eine Befreiung kontrolliert. Drei Personen konnten eine solche nicht vorlegen und wurden vom Aufzug ausgeschlossen. Ein weiterer Versammlungsteilnehmer wurde während des Aufzuges ausgeschlossen, da er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Die anderen Versammlunsgteilnehmer hielten sich an die von der Versammlunsgbehörde erteilten Hygieneauflagen, sodass keine Verstöße geahndet werden mussten.

Während des Versammlungsgeschehens kam es kurzzeitig zu Verkehrseinschränkungen, insbesondere im Bereich des Knieperwalls. Aus polizeilicher Sicht kam es zu keinen weiteren besonderen Vorkommnissen oder Störungen.

Gefälschtes Dokument bei einer Verkehrskontrolle in Schmedshagen

Barth (ots). Am 15.12.2020 stellten Beamte vom Polizeirevier Barth bei einer Verkehrskontrolle ein gefälschtes Dokument fest. Gegen 12:00 Uhr kontrollierten sie in der Stralsunder Straße in Schmedshagen einen VW Transporter, dessen Fahrzeugführer den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt hatte. Der 39-jährige deutsche Mann aus der Gemeinde Niepars zeigte den Beamten ein Dokument vor, aus dem hervorging, dass er von der Pflicht, den Sicherheitsgurt anzulegen, entbunden ist. Den Beamten kamen Zweifel an der Echtheit des Dokuments, sodass sie entsprechende Nachforschungen anstellten. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte. Die Beamten stellten das Dokument sicher und leiteten gegen den 39-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein. Seit dem 01.01.1976 gibt es in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt. Diese ist in Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier werden auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf Parkplätzen, benannt. Außerdem können Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Straßenverkehrsbehörde einen schriftlichen Antrag zur Befreiung von der Gurtpflicht stellen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Gurtpflicht die Gesundheut in großem Maße beeinträchtigen würde. Eine Gurtbefreiung kann zeitlich begrenzt ausgestellt werden oder auch unbefristet, wenn es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. Darüber hinaus sind Menschen mit einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern von der Gurtanlegepflicht befreit.