Gefährlichkeit von Softairwaffe offenbar unterschätzt

Richtenberg (Vorpommern-Rügen). Am 06. März 2014 wurde eine Jugendliche in Richtenberg gegen 20:00 Uhr durch eine Schussabgabe verletzt. Vier befreundete Jugendliche, zwei Mädchen und zwei Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren, trafen sich im Jugendzimmer eines 17-Jährigen in Richtenberg. Als alle zusammen saßen, entdeckte die 15-Jährige eine Softairwaffe. Während sich die Jugendliche mit der Waffe beschäftigte, löste sich plötzlich ein Schuss. Das Kunststoffprojektil traf ihre 16-jährige Freundin am Kopf, wodurch sie eine blutende Wunde erlitt. Nachdem die Verletzte wieder zu Hause war, verständigten ihre Eltern die Rettungsleitstelle. Diese wiederum informierte das Polizeirevier Grimmen. Die Rettungssanitäter brachten die leichtverletzte 16-jährige Richtenbergerin zur vorsorglichen medizinischen Behandlung in das Stralsunder Krankenhaus. Die Polizeibeamten kontaktierten den 17-Jährigen Eigentümer der Softairwaffe und die 15-jährige Tatverdächtige. Nach erfolgter Belehrung des jungen Mannes wurde dessen Zimmer mit seinem Einverständnis durchsucht. Die Beamten stellten neben der Tatwaffe ein Luftdruckgewehr und einen Schlagstock sicher. Dahingehend muss sich der Richtenberger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Gegen die 15-Jährige wurde eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung von Amts wegen erstattet.

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