Stralsund (ots). Durch die umfangreichen polizeilichen Sofortmaßnahmen konnten im Ergebnis zwei männliche Jugendliche (14 und 15 Jahre alt) namhaft gemacht werden, welche im Verdacht stehen tatgemeinschaftlich gehandelt zu haben. Derzeitigen Erkenntnissen begaben sich beide sowohl auf das Schulgelände als auch ins Schulgebäude. Dort soll der 15-Jährige auf den Rücken eines ihm bekannten 18-Jährigen geschossen haben. Der Geschädigte meldete dies allerdings nicht. Augenscheinlich erkannte er die Waffe als Spielzeugwaffe und maß dem offenbar keine Bedeutung bei. Weder wurden bei ihm Schmerzen verursacht, noch wurde er verletzt. Auch konnten keine Schäden an der Glasscheibe festgestellt werden.
Die mutmaßliche Spielzeugwaffe konnte bisher nicht gefunden werden. Die Tatverdächtigen gaben an, diese nach einem Defekt entsorgt zu haben. Beide müssen sich nun wegen des Anfangsverdacht eines Verstoßes nach dem Waffengesetz und einer versuchten Körperverletzung verantworten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich auf die Regelungen des Waffengesetzes hin. Es ist verboten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen – dazu können eben auch Spielzeugwaffen gehören, welche vorrangig echten Waffen nachempfunden sind. Entsprechende Verstöße können mit einem Bußgeld (bis zu 10.000 Euro) geahndet werden. Wird dann auch noch auf Menschen oder Gegenstände geschossen, käme der Anfangsverdacht von Straftaten wie Körperverletzung (Freiheitsstrafe sechs Monate bis zu zehn Jahre) oder Sachbeschädigung (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe) noch erschwerend hinzu.