Altenkirchen (Vorpommern-Rügen). Am gestrigen späten Abend unternahmen zwei Altenkirchener (20 und 27 Jahre alt) eine Spritztour mit Papas nicht zugelassenem Pkw Deawoo. Das Fahrzeug war mit Kurzzeitkennzeichen von April 2010 versehen. Auf der K1 (Altenkirchen Richtung Putgarten) verlor der Fahrer gegen 23 Uhr die Kontrolle über den Pkw. Entsprechend der Spurenlage kam das Fahrzeug auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn ab, wurde zurück auf die Straße gelenkt und kollidierte mit einem Baum am rechten Fahrbahnrand.
Die Einsatzkräfte des Sassnitzer Polizeireviers trafen am Unfallort auf einen 28-jährigen Stahnsdorfer, der sich um den 20-Jährigen kümmerte. Dessen erhebliche, blutende Gesichtsverletzungen wurden umgehend ärztlich behandelt und er anschließend zum Bergener Krankenhaus gefahren. Die Beamten ermittelten bei ihm einen Atemalkoholwert von 1,71 Promille. Nach seinen Aussagen sei der 27-Jährige gefahren und habe die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Die Blutspuren im Inneren des Unfallfahrzeugs ließen vermuten, dass auch dieser verletzt war. Doch fehlte am Unfallort von ihm jede Spur. Im Ungewissen, in welchem gesundheitlichen Zustand er sich befindet, suchten die Einsatzkräfte fieberhaft im nahen Umfeld. Über eine halbe Stunde nach dem Unfall kam auf die Einsatzkräfte eine stark im Gesicht blutende Person zu. Sofort versorgten sie den Verletzten und riefen den Notarzt. Er war der vermeintliche Fahrer des Deawoo und erzählte, der Jüngere sei gefahren und habe die Kontrolle verloren. Sein Atemalkoholwert betrug 1,8 Promille. Ein Rettungswagen übernahm den Verletzten und fuhr auch ihn zum Bergener Krankenhaus.
Weil für die Beamten gerade wegen der Aussagen der Verletzten unklar war, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt fuhr, betrachteten sie beide als Täter und ließen ihnen Blutproben entnehmen. Die Auflistung ihrer Vergehen ist lang, so wird ihnen Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem nicht für den Straßenverkehr zu gelassenem und damit auch nicht versichertem Fahrzeug vorgeworfen, aber auch das Verursachen eines Verkehrsunfalls, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und für den, der tatsächlich fuhr, die Körperverletzung am Beifahrer. Ach, und einen Führerschein besaßen beide nicht. Zuletzt bleibt noch das unbefugte Benutzen des Fahrzeugs. Das Fahrzeug nahm erheblich Schaden, 5.000 Euro dokumentierten hierfür die Beamten und die beiden Insassen stuften sie als schwerverletzt ein.