Stralsund. Am 24.06.2011 gegen 23:00 Uhr sollte ein Pkw im Stadtgebiet von Stralsund durch einen Streifenwagen einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierzu wurde der Fahrer des Pkw mittels Blaulicht zum Halten aufgefordert. Als der Fahrer des Mercedes das Blaulicht bemerkte, beschleunigte er sein Fahrzeug stark und versuchte sich dadurch der Kontrolle zu entziehen. Der Funkwagen nahm daraufhin die Verfolgung auf und schaltete hierfür zum Blaulicht auch die Sirene ein. Das flüchtende Fahrzeug beschleunigte jetzt noch mehr und machte keine Anstalten zum Anhalten.
Während der Verfolgungsfahrt missachtete der Fahrer des flüchtigen Fahrzeugs mehrfach den Vorrang bzw. die Vorfahrt anderer Fahrzeuge und gefährdete diese dadurch. Auch schaltete der Fahrer über eine längere Strecke die Fahrzeugbeleuchtung trotz Gegenverkehr aus, um sich so dem Blickkontakt der verfolgenden Polizeibeamten zu entziehen. Er fuhr auch unbeleuchtet direkt auf ein entgegenkommendes Einsatzfahrzeug zu und nur durch die schnelle Reaktion des Polizeibeamten (starkes Bremsen und ausweichen nach links) konnte ein Zusammenstoß im letzten Moment verhindert werden.
Die „filmreife“ Verfolgungsfahrt, an der fünf Funkwagen beteiligt waren und welche ca. 12 Minuten dauerte, sich hierbei über eine Strecke von ca. 15 km durch das Stadtgebiet von Stralsund erstreckte, erreichte Spitzengeschwindigkeiten von 120 bis 140 km/h und endete auf einem Parkplatz in der Altstadt. Hier versuchten der Fahrer und sein Beifahrer weiter zu Fuß zu flüchten, konnten aber nach kurzer Strecke gestellt und vorläufig festgenommen werden.
Der 30-jährige Fahrer hatte einen Atemalkoholwert von 0,68 Promille und es besteht der Verdacht, dass er auch Betäubungsmittel konsumiert hat. Der 32-jährige Beifahrer gab zu Amphetamin konsumiert zu haben und er hatte auch noch eine geringe Menge davon bei sich.
Nach erfolgter Blutprobenentnahme und Beschlagnahme des Führerscheins konnten die beiden Stralsunder das Polizeirevier verlassen. Gegen den Fahrer wurden Anzeigen wegen Verkehrsgefährdung und Trunkenheit im Verkehr gefertigt. Der Beifahrer muss sich wegen dem Besitz von Betäubungsmitteln, sowie dem Führen eines nach dem Waffengesetz verbotenen Springmessers, welches bei seiner Durchsuchung festgestellt wurde, verantworten.