Zapfsäule blockiert – Anzeige kassiert

Grimmen (ots). Am 26.01.2023 gegen 20:30 Uhr kam es für die 33-jährige Mitarbeiterin einer Tankstelle bei Grimmen zu einer wahrscheinlich eher ungewöhnlichen Schicht. Ein 40-jähriger Mann betankte zusammen mit seinem 33-jährigen Beifahrer seinen Transporter mit Anhänger. Nach erfolgter Bezahlung verließen die Männer das Tankstellengelände zu Fuß und verpflegten sich augenscheinlich zunächst in einem angrenzenden Lokal.

Währenddessen wurde ein Lkw an seinen beabsichtigten Tankvorgang durch den parkenden Transporter gehindert. Auf diesen Zustand wollte die 33-Jährige die zwei Männer aufmerksam machen. Doch diese waren über die Aufforderung der Tankstellenmitarbeiterin mutmaßlich nicht erfreut und bedrohten diese wohl im Zuge dessen.

Von diesem Geschehen konnte die Mitarbeiterin nur wenige Zeit später zwei Polizeibeamten berichten, welche zufällig die Tankstelle ebenfalls zum Tanken aufsuchten. Daraufhin nahmen die Beamten eine Anzeige wegen des Verdachts der Bedrohung auf und folgten den mittlerweile davongefahrenen Männern auf der Autobahn 20, wo sie diese letztlich am Rastplatz Trebeltal stellen konnten.

Verkehrsunfall mit einer schwer verletzten Person in Grimmen

Grimmen (ots). Am 26.01.2023 gegen 15:40 Uhr ereignete sich in Grimmen ein schwerer Verkehrsunfall. Nach derzeitigem Kenntnisstand befuhr der 48-jährige Fahrer eines Traktors (John Deere) mit Anhänger die von-Homeyer-Str. und beabsichtigte an der Einmündung Greifswalder Straße nach rechts in Richtung B 194 abzubiegen. Dabei geriet der unbeladene Anhänger, aufgrund der nassen Fahrbahn und der mit Matsch verschmutzen Reifen, ins Schleudern. In der weiteren Folge rutschte der Anhänger auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden PKW VW. Der 54-jährige Fahrzeugführer des VW wurde schwer, jedoch nicht lebensbedrohlich verletzt in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste durch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Grimmen aus diesem befreit werden. Er wurde zur weiteren Behandlung ins Uniklinikum Greifswald verbracht. Der Fahrzeugführer des Traktors erlitt einen Schock und wurde am Unfallort ambulant versorgt. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 25.000 Euro. Während der Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge war Unfallstelle für ca. eine Stunde voll gesperrt.

Zahlreiche Glätteunfälle im Bereich

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). So ist etwa in Barth gegen 06:45 Uhr eine 69-jährige Fahrradfahrerin mutmaßlich aufgrund von Glätte gestürzt. Hierbei verletzte sie sich ersten Erkenntnissen zufolge schwer und wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

In Bergen auf Rügen gab es gleich zwei Unfälle, welche augenscheinlich auf die Glätte zurückzuführen sind. Hierbei waren insgesamt drei Fahrzeuge beteiligt. Der Gesamtschaden wird hier auf etwa 4.500 Euro geschätzt. In Stralsund kam eine 32-jährige Hyundaifahrerin von der Fahrbahn ab. Ein Schaden verursachte sie hierbei wohl nicht. Bei Tribsees kam ebenfalls ein Auto von der Fahrbahn ab – auch hier mutmaßlich aufgrund der Glätte. Die 42-jährige Fahrerin landete letztlich im Graben. Der Schaden wird auf annähernd 750 Euro geschätzt.

Nicht so glimpflich ging ein Unfall bei Weitenhagen, westlich von Franzburg aus. Ein 27-jähriger Fahrer eines Geländewagens Toyota kam ersten Ermittlungen zufolge aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeiten in Anbetracht der Witterungsverhältnisse von der Straße ab und auf einem Stromkasten zum Stehen. Außerdem wurde unter anderem ein Lichtmast beschädigt. Erste Prüfungen vor Ort ergaben zudem, dass er keine Winterbereifung am Fahrzeug hatte. Da vor Ort unklar war, inwiefern der Kasten noch stromführend war, wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet zum Abschalten des Stromes, um ein gefahrloses Agieren der Einsatzkräfte zu gewährleisten. So kamen neben der Polizei, zunächst Verantwortliche des Stromkastens, Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr und ein Abschleppdienst zum Einsatz. Der Unfallfahrer blieb unverletzt. Der Gesamtschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt. Somit gab es in Summe sechs aufgenommen Verkehrsunfälle mit Bezug zur Glätte, mit geschätztem Gesamtschaden von knapp über 15.000 Euro.

Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund von Dreharbeiten

Stralsund (ots). Aufgrund mehrerer Drehtage in der Hansestadt Stralsund kann es im Zeitraum vom 26.01.2023 bis 03.02.2023 zeitweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtgebiet kommen. Nach Möglichkeit wird versucht, die Beeinträchtigungen auf den fließenden Verkehr so gering wie möglich zu halten, auszuschließen sind diese aber eben nicht gänzlich. Unter anderem betroffen sind die Stadtgebiete Altstadt, Hafeninsel, Frankenvorstadt und der Dänholm. Entsprechende Beschilderungen wird es rechtzeitig geben.

Hintergrund der Information sind zum einen der Hinweis auf etwaige Einschränkungen an den Tagen an den betreffenden Orten und zum anderen der Versuch der Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich eines etwaigen Drehgeschehens mit augenscheinlichen Einsatzfahrzeugen inklusive Blaulicht/Martinshorn oder eben auch Knallgeräuschen in den abgesperrten Bereichen. In der Vergangenheit kam es im gesamten Bundesgebiet immer wieder zu Polizeieinsätzen infolge von nicht erkannten Dreharbeiten.

Stopp Polizei – Fahrerin fährt auf Rügen in Graben

Insel Rügen (ots). Am Montagabend, dem 23.01.2023 wollten gegen 22:30 Uhr Polizisten aus Bergen auf Rügen ein Auto auf der B 96 anhalten, welches zuvor durch die Fahrweise auffiel und Zeugen veranlasste die Polizei hinzuzurufen.

Foto: PI Stralsund

Demnach fuhr der Skoda in Schlangenlinien auf der B 96 in Fahrtrichtung Stralsund. Die Beamten konnten das Fahrzeug aufnehmen und wollten es etwa zwei Kilometer vor Samtens einer Verkehrskontrolle unterziehen. Beim Anhalteversuch fuhr der Pkw allerdings in den Straßengraben – am Steuer eine 51-jährige Frau. Den Beamten schlug sofort mächtiger Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginnenraum entgegen. Einen Atemalkoholtest zu machen, war sie nicht mehr im Stande. Für das Auto wurde ein Abschleppdienst organisiert und für die Fahrerin einen Arzt. Der führte nämliche eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung durch. Eine Anzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr wurde aufgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

Verkehrskontrollen: Ergebnisse vom Wochenende

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am heutigen Montag, dem 23.01.2023 stellten die Beamten gegen 08:00 Uhr in Barth einen 63-jährigen Fahrzeugführer fest, welcher sich mit 2,05 Promille mit seinem Hyundai im Straßenverkehr bewegte. Dies ist leider der traurige Höhepunkt aller Feststellungen vom Wochenende im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund.

Insgesamt wurden elf Fahrzeugführer unter Einwirkung entweder von Alkohol oder Drogen durch die Beamten erwischt. Hierbei wurden wahlweise sieben Autos, drei E-Scooter und 1 Fahrrad genutzt. Die Werte reichten von 0,68 Promille bis zu eben diesen 2,05 Promille. Etwaige Drogenvortests reagierten positiv entweder vereinzelt auf den Wirkstoff THC oder in einem Fall eines 19-jährigen Mannes bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei bei Ribnitz-Damgarten, bei der die Beamten des Polizeireviers unterstützend tätig wurden, gleich auf alle vorhandenen Teststreifen (THC, COC, AMP/MET, OPI).

Insgesamt gliedern sich die Feststellungen wie folgt: Die Bergener Beamten hatten gleich drei Feststellungen zu Trunkenheitsfahrten am Wochenende. Die Beamten im Stralsunder und Sassnitzer Bereich ahndeten jeweils zwei Trunkenheitsfahrten. Die Barther Polizei stellte ebenfalls zwei alkoholisierte Fahrzeugführer und einen mit Verdacht auf Drogenbeeinflussung fest. Die Beamten in Ribnitz-Damgarten haten eine Feststellung eines mutmaßlich betäubungsmittelbeeinflussten Fahrzeugführers. Daneben wurden über das Wochenende 69 Ordnungswidrigkeiten bezüglich Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet, außerdem 30 Handy- und 23 Vorfahrtsverstöße.

Nicht mit eingerechnet sind die Feststellungen des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen. Diese belaufen sich bei dem Thema Geschwindigkeit auf 234 Feststellungen und hinzukommen neun Überholverstöße und eine Vorfahrtsverstoß.

Gullydeckel entfernt / Scheiben beschädigt

Stralsund (ots). Am Sonntag, dem 22.01.2023 erschien gegen 05:15 Uhr ein 55-jähriger Geschädigter im Polizeihauptrevier und zeigte an, dass er gerade die Barther Straße entlangfuhr, als er auf Höhe des Paul-Greifzu-Sportlerheimes beinahe einen Unfall hatte. Dort fehlte nämlich ein Schachtdeckel. Aufgrund der Dunkelheit hatte er es sehr spät gesehen und konnte gerade so ausweichen.

Die Beamten fuhren vor Ort und konnten den fehlenden Schachtdeckel an der Fensterfront am Sportlerheim feststellen. Ersten Erkenntnissen zufolge haben bisher unbekannte Täter den Schachtdeckel genommen und damit die Fenster eingeworfen. Dadurch kam es nicht nur zur Sachbeschädigung, es besteht aufgrund des offenen Schachtes auf der Fahrbahn auch der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Kriminaldauerdienst kam zur Spurensuche und -sicherung vor Ort und hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Der Gesamtschaden wird auf etwa 400 Euro geschätzt.

Zeugen, die Beobachtungen in der Nacht von Samstag, dem 21.01.2023 zum Sonntagmorgen in dem Bereich gemacht haben, welche in Zusammenhang mit den geschilderten Taten stehen könnten, werden gebeten sich bei der Polizei in Stralsund unter 03831/28900, der Internetwache unter www.polizei.mvnet.de oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Mit E-Bike auf einen stehenden Lkw aufgefahren

Insel Rügen (ots). Am 19.01.2023 ereignete sich gegen 13:45 Uhr in Göhren auf Rügen ein schwerer Verkehrsunfall. Ersten Erkenntnissen zufolge befuhr ein 60-jähriger Ortsansässiger die Straße Försterei in Göhren in Richtung Ortsausgang. Kurz davor übersah er augenscheinlich einen am Fahrbahnrand stehenden Lkw und fuhr auf diesen auf. Durch den Unfall verletzte sich der 60-Jährige schwer und musste mittels Rettungshubschrauber ins Klinikum nach Greifswald gebracht werden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 400 Euro.

Zeugenaufruf nach mehreren Sachbeschädigungen an Autos

Stralsund (ots). In der Nacht vom 06.01.2023 auf den 07.01.2023 kam es im Stadtgebiet Stralsund zu mehreren Sachbeschädigungen an parkenden Autos. Demnach wurden in der Marienstraße in der Zeit von 17:45 Uhr bis 18:15 Uhr die Kennzeichen von sieben am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen abgerissen und teilweise entwendet. Bei dem Täter soll es sich nach ersten Zeugenhinweisen um eine männliche Person, mittleren Alters handeln. Noch in derselben Nacht wurden weitere sieben Fahrzeuge auf dem Parkplatz vor dem Wohnhaus Carl-Loewe-Ring 6 mit ähnlichen Beschädigungen festgestellt, die nach ersten Erkenntnissen am 07.01.2023 zwischen 00:00 Uhr und 00:30 Uhr beschädigt wurden.

In beiden Sachverhalten hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen. Ob ein Zusammenhang zwischen beiden Taten besteht, kann aktuell nicht gesagt werden und wird gegenwärtig geprüft. Zeugen, die Hinweise zu auffälligen Personenbewegungen geben können oder andere sachdienliche Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich im Polizeihauptrevier Stralsund (Telefon 03831/28900), der Internetwache www.polizei.mvnet.de oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Zwei unterschiedliche Betrugsmaschen bringen Opfer um ihr Geld

Insel Rügen (ots). Am 17.01.2023 wurden der Polizei gleich zwei Betrugsmaschen gemeldet, die für die Täter zum Erfolg führte und die Opfer um insgesamt 3.500 Euro brachten. Bei der ersten Tat bekam ein 62-jähriger Mann beim Surfen im Internet die Meldung, dass sein Computer gehackt wurde und er seinen Personalausweis übermitteln solle. Für eine angebliche Serviceleistung sollte er unter einer fadenscheinigen Begründung die Codes von Stream-Karten übermitteln. Der von der Insel Rügen stammende Mann kam dieser Forderung nach und verlor so 1.000 Euro. Durch weitere Überweisungen von seinem Konto verlor er fast 500 weitere Euro.

Auf den Betrug per WhatsApp fiel eine 72-jährige Frau rein. Die Frau von der Insel Rügen bekam eine Nachricht auf ihr Handy. Mit der altbekannten Masche: Die angebliche Tochter meldete sich und behauptete, eine neue Handynummer zu haben, da ihr Handy kaputt sei und deswegen eine eilige Überweisung nicht selbst vornehmen zu können. Die Mama wird per Textnachricht darum gebeten, das zu übernehmen. Im Glauben, tatsächlich mit ihrer Tochter zu kommunizieren, hat die Frau fast 2.000 Euro überwiesen.

Zum Thema WhatsApp-Betrug rät die Polizei: Bleiben Sie misstrauisch bei Nachrichten dieser Art, die per SMS, Anruf, WhatsApp oder sonstige Messenger-Dienste ankommen. Speichern Sie vermeintlich neue Nummer von Verwandten nicht sofort ab, sondern fragen sie unter der altbekannten Nummer nach, ob das mit der neuen Nummer stimmt. Stellen Sie bei solchen Nachrichten Fragen, die wirklich nur der echte Sohn, die echte Tochter oder sonstige Angehörige beantworten könnten. Im Zweifel fliegt der Schwindel so auf.

Im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmethoden informiert die Polizei darüber, dass Täter ihre Opfer dazu auffordern, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel paysafecard oder so genannte Steam-Karten zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.

Traktordieb leistet Widerstand und geht in die Zelle

Grimmen (ots). Am 17.01.2023 kam es in der Gemeinde Wendisch Baggendorf gegen 13:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz. Ein 30-Jähriger aus dem Bereich Wolgast war ersten Ermittlungen zufolge der Meinung, der dort befindliche Traktor gehöre ihm und deshalb wollte er diesen abholen. Zu diesem Zwecke inserierte er auf einer Internetplattform ein Gesuch bezüglich eines Anhängers und Fahrers für den gestrigen Tag. Dem Gesuch kam ein ebenfalls 30-Jähriger nach und man kam überein und fuhr gemeinsam zum besagten Ort. Dort angekommen, wollte der vermeintliche Eigentümer seinen Traktor aus einer Scheune eines umfriedeten Grundstückes holen. Dies bekamen die 66-jährige Anwohnerin und ihr 39-jähriger Sohn mit und man geriet in Streit, in dessen Folge die Polizei hinzugerufen wurde.

Einen Eigentumsnachweis konnte der 30-Jährige nicht beibringen. Überprüfungen ergaben, dass der Traktor, ein 32 Jahre alter John Deere, seit mehreren Jahren auf den Sohn der Anwohnerin zugelassen ist und letztlich stand er auch in der Scheune dort. Der 30-Jährige bewohnte bis zwei Tage zuvor eine Wohnung auf dem Grundstück, ehe ihm vor zwei Tagen gekündigt wurde. Von allen Beteiligten wurden zunächst die Personalien festgestellt. Der 30-jährige Fahrer kündigte seine Fahrdienste für den nunmehr Tatverdächtigen auf. Er wurde im Weiteren aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der Tatverdächtige selbst schien sichtlich alkoholisiert. Als die Beamten einen Vortest mit ihm machen wollten, nutzte er die Gelegenheit und wollte sich aus dem Staub machen. Das verhinderten die Beamten, woraufhin es zu einem Widerstand kam. Der Tatverdächtige wurde gefesselt und sollte zum Funkwagen gebracht werden. Er widersetzte sich den Maßnahmen derart, dass ein Beamter durch einen Fußtritt verletzt wurde. Auch der Tatverdächtige erlitt eine Verletzung im Gesichtsbereich. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt und Richter wurde sowohl eine Blutprobenentnahme als auch die vorläufige Festnahme angeordnet. Die Blutprobenentnahme beim Tatverdächtigen und auch die Untersuchung des verletzten Beamten fanden in einem nahegelegenen Krankenhaus statt.

Anzeigen wurden aufgenommen unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Diebstahls, der Bedrohung, Widerstand und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Im Laufe des heutigen Mittwochs, dem 18.01.2023 wird der 30-jährige Tatverdächtige einem Haftrichter vorgeführt. Das Ergebnis hierzu steht noch aus.

Am Tage wie in der Nacht – berauschte Fahrer gestellt

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am 17.01.2023 stellten zunächst die Beamten aus Ribnitz-Damgarten zwei Fahrzeugführer fest, welche augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel standen. Gegen 07:30 Uhr wurde ein 39-jähriger Mann mit seinem Citroen in Ribnitz-Damgarten einer Verkehrskontrolle unterzogen. Aufgrund von Auffälligkeiten wurde zunächst ein Alkoholvortest durchgeführt, welcher aber negativ ausfiel. Ein darauffolgender Drogenvortest reagierte positiv auf THC, Kokain und sowohl auf Amphetamin als auch auf Metamphetamin.

Gegen 12:00 Uhr kontrollierten die Beamten bei Klockenhagen einen 48-jährigen Fahrer eines Volkswagen. Auch hier gab es Auffälligkeiten und der Alkoholvortest war negativ. Der sich anschließende Drogenvortest reagierte aber positiv auf THC. In beiden Fällen schloss sich zur Beweissicherung eine Blutprobenentnahme an.

Kurz nach Mitternacht (18.01.2023) kontrollierten die Beamten des Polizeireviers Barth auf der B 105 bei Karnin einen Skodafahrer. Bei dem 25-jährigen Mann stellten sie im Weiteren Atemalkohol fest. Ein Vortest ergab gegen 00:30 Uhr einen Wert von 1,05 Promille. Im Polizeirevier schloss sich ein weiterer Atemalkoholtest an, welcher einen gerichtsverwertbaren Wert von 1,08 Promille ergab. Somit blieb der Betroffene gerade noch so im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Gerade einmal eine Stunde später, also gegen 01:30 Uhr am heutigen Mittwoch, dem 18.01.2023, kontrollierten die Barther Beamten an fast derselben stelle einen Opel. Bei dessen 44-jährigen Fahrerin stellten sie ebenfalls Atemalkohol fest. Ein Vortest ergab hier einen Wert von 1,30 Promille. Auch hier schloss sich eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung an. Der Führerschein wurde sichergestellt.

In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Anzeigen gefertigt.

Eile schützt vor Strafe nicht

Grimmen/B96 (ots) – Dies musste ein 24-jähriger Außendienstmitarbeiter am 17.01.2023 am eigenen Leib erfahren. Der junge Mann aus Sachsen war gegen 10:00 Uhr mit seinem Dienstwagen der Marke Skoda für eine Baufirma auf der B96 mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die besondere Verkehrsüberwachung des AVPR Grimmen wurde aus diesem Grund auf das Fahrzeug aufmerksam und folgte mit dem Videowagen. Auf der Kraftfahrbundesstraße ist auf der befahrenden Strecke die Höchstgeschwindigkeit auf 100 Kilometer pro Stunde festgelegt. Gemessen haben die Beamten das Fahrzeug mit vorwerfbaren 163 Kilometern pro Stunde. Da der Fahrer über eine längere Strecke die Geschwindigkeit erheblich überschritten hat, ist die Folge neben dem empfindlichen Bußgeld auch noch die Unterstellung des vorsätzlichen Rasens. Die zu erwartende Strafe beläuft sich auf mindestens 1.200 Euro, zwei Punkte sowie zwei Monate Fahrverbot.

Bergener Polizei ahndet mehrere Verstöße auf der nördlichen L301

Insel Rügen (ots). Am 16.01.2023 kam es zu mehreren polizeilichen Sachverhalten auf der Strecke zwischen Bergen auf Rügen und Gingst. Gegen 14:00 Uhr führten Beamte aus Bergen auf der Strecke eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Hierbei fiel ihnen ein Nissan auf, welcher mit 75 km/h bei erlaubten 60 km/h zu schnell fuhr, so dass sie ihn anhielten und kontrollierten. Die vorwerfbaren 12 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sollten aber das geringste Problem des aus der Region stammenden 60-Jährigen sein. Ein Alkoholvortest ergab bei ihm einen Wert von 1,31 Promille. Die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Nach einer durch einen Arzt durchgeführten Blutprobenentnahme wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Vor dieser Trunkenheitsfahrt wurden an der Kontrollstelle in etwa einer halben Stunde noch fünf weitere Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet.

Gegen 21:00 Uhr befanden sich die Beamten erneut auf der L 301. Dieses Mal im Funkwagen fahrend und vor ihnen ein PKW, der augenscheinlich zu schnell fuhr. Sie fuhren also hinterher und mussten feststellen, dass der Volkswagen es auf 140 km/h bei erlaubten 70 km/h brachte. Auch wenn es sich bei dem Funkwagen nicht um ein sogenannten Videowagen handelte, ist eine Messung durch Hinterherfahren unter Einhaltung bestimmter Aspekte, machbar und somit ahndungsfähig. Die abzuziehende Toleranz beträgt nach geltender Rechtsprechung bis zu 20 Prozent – im Gegensatz dazu bei stationärem Messen drei Prozent. Den 62-jährigen ebenfalls aus der Region stammenden Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld im Regelsatz von 320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Süße Sünde verleitet zu Straftaten

Stralsund (ots). Am 16.01.2023 wurden die Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund gegen 18:00 Uhr zu einem Supermarkt in der Frankenvorstadt gerufen. Hier wurde ein 25-jähriger Mann augenscheinlich bei einem Ladendiebstahl erwischt. Er hatte sich vier Packungen Schokolade eingesteckt und wollte den Kassenbereich verlassen, ohne diese zu bezahlen. Die Polizei kam vor Ort und nahm die Personalien auf. Gegen 19:00 Uhr wurden die polizeilichen Maßnahmen vor Ort beendet.

Damit aber nicht genug. Eine halbe Stunde später, gegen 19:30 Uhr, wurde abermals die Polizei gerufen. Dieses Mal zu einem anderen Supermarkt in der Frankenvorstadt, wieder wegen eines vermeintlichen Ladendiebes. Die eintreffenden Beamten staunten nicht schlecht, war es doch derselbe Ladendieb wie zuvor. Augenscheinlich hatte er unter anderem wieder versucht vier Packungen Schokolade zu klauen. Er wurde erneut belehrt und eine weitere Anzeige wegen des Verdachts des Diebstahls geringwertiger Sachen aufgenommen. Der zu erwartende Gesamtschaden für beide Fälle hätte etwa 20 Euro betragen.

Alkoholisiert verunfallt, abgehauen und doch wiedererkannt

Grimmen (ots). Bereits am 13.01.2023 ereigneten sich gegen 23:00 Uhr in Grimmen am Markt unfassbare Szenen. Eine 28-jährige Frau stieg nach ersten Erkenntnissen in ihren Hyundai und fuhr im Weiteren gegen ein vor ihr parkenden Skoda. Dies sah die in der Nähe befindliche Fahrzeugverantwortliche und sprach die Frau auf den Unfall an. Die 28-Jährige bot ihr nach Zeugenaussagen daraufhin Geld an, damit sie den Unfall vergesse und eben nicht die Polizei verständigen solle. Darauf ließ sich die 25-jährige Geschädigte allerdings nicht ein. Noch vor Eintreffen der Beamten entfernte sich die 28-Jährige zu Fuß – der Fahrzeugschlüssel blieb stecken und der Motor lief noch, als die Beamten anrückten. Während der Unfallaufnahme vor Ort ging auf einmal die nunmehr Tatverdächtige am Unfallort vorbei und wurde sowohl von der Geschädigten als auch von weiteren Zeugen wiedererkannt. Die Polizei stellte neben der Identität, wahrscheinlich auch den Grund ihres Verschwindens fest – Alkoholgeruch in der Atemluftumgebung. Ein Vortest ergab 2,25 Promille. Zur Sache selbst äußerte sie sich nicht. Bei ihr wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, auch um festzustellen, ob gegebenenfalls Nachtrunk stattgefunden hat. Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizei übernommen. Anzeigen wurden gefertigt wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Brand in einer Kleingartenanlage

Barth (ots). Am 13.01.2023 kam es gegen 3:00 Uhr in einer Kleingartenanlage der August-Bebel-Straße in Barth zu einem Brand. Dabei sind nach derzeitigen Erkenntnissen ein Bauwagen, ein Schuppen sowie eine Halle abgebrannt. Darin befanden sich nach ersten Feststellungen unter anderem ein Rasentraktor und etwa 200 Strohballen. Der Gesamtschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 16.000 Euro. Die freiwilligen Feuerwehren der umliegenden Gemeinden waren im Einsatz und konnten den Brand löschen. Der Kriminaldauerdienst kam zur Spurensuche und Sicherung zum Einsatz und hat die ersten Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Zur Unterstützung der kriminalpolizeilichen Arbeit wurde heute, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Stralsund, ein Brandursachenermittler als Sachverständiger eingesetzt.

Hinweise zum Brand, insbesondere bezüglich etwaiger Beobachtungen, welche im Zusammenhangstehen könnten, nimmt die Polizei in Barth unter 038231/6720, die Internetwache unter www.polizei.mvnet.de oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Richtigstellung zur Pressemitteilung „Totholzhecke im Naturschutzgebiet Devin beschädigt“

Stralsund (ots) – Nach Veröffentlichung der Pressemitteilung und dem damit verbundenen Zeugenaufruf wurde bekannt, dass durch die angezeigte Tat kein Straftatbestand erfüllt zu sein scheint. Nach derzeitigen Erkenntnissen war der ehrenamtliche Naturwart nicht in Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Dies hat zur Folge, dass der Anfangsverdacht einer Sachbeschädigung fehlt. Die Ermittlungen haben weiterhin ergeben, dass vermutlich ein Berechtigter diese Arbeiten ausgeführt hat.

Klebeband über Fahrbahn gespannt

Insel Rügen (ots). Am 10.01.2023 gegen 17:45 Uhr kamen eine 52-jährige Autofahrerin und ihre 15-jährige Beifahrerin mit dem Schrecken davon. Was war passiert? Sie befuhren mit einem Volkswagen auf Rügen die Kreisstraße 11 aus Richtung Teschenhagen in Richtung Güttin. Etwa 100 Meter vor dem Ortseingang knallte es dann plötzlich und sie merkten im Fahrzeug einen richtigen Ruck. Die 52-jährige Rüganerin hielt an und dachte zunächst an einen Wildunfall. Aber sie konnte kein Wild und keinen dazu passenden Schaden entdecken. Was sie aber sah, war, dass augenscheinlich Klebeband über die Fahrbahn gespannt wurde. Daraufhin informierte sie die Polizei, welche vor Ort kam und den Sachverhalt aufnahm
Ersten Erkenntnissen zufolge haben unbekannte Täter über die gesamte Fahrbahnbreite Klebeband gespannt. Die Höhe der Anbringung war augenscheinlich geeignet, nicht nur bei mehrspurigen Fahrzeugen einen „Ruck“ auszulösen, sondern hätte insbesondere für Fahrer von zweirädrigen Fahrzeugen fatale Folgen haben können. Die Polizei hat eine Anzeige wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen und entsprechende Spuren vor Ort gesichert. Ein Schaden konnte am Fahrzeug zunächst nicht festgestellt werden.

Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang um Mithilfe. Zeugen, die Angaben zu den Tätern oder der Tat machen können, werden gebeten sich beim Polizeihauptrevier Bergen unter 03838/8100, der Internetwache unter www.polizei.mvnet.de oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Verstoß gegen Vorrangregel förderte Erstaunliches zutage

Grimmen (ots). Bereits am 09.01.2023 ereignete sich gegen 15:45 Uhr eine nicht alltägliche Verkehrskontrolle in Grimmen. Polizeibeamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers in Grimmen stellten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit fest, wie ein Mercedes als Linksabbieger den Vorrang des entgegenkommenden Rechtsabbiegers missachtete. Bei der sich anschließenden Verkehrskontrolle räumte der 54-jährige Fahrzeugführer ein, gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er habe diese bereits vor etwa 20 Jahren abgegeben. Einen Grund dafür nannte er nicht. Das war aber noch nicht alles. Im weiteren Verlauf der Kontrolle ergab sich den Beamten der Verdacht, einer möglichen Alkoholbeeinflussung des Fahrers. Ein anschließend durchgeführter Alkoholvortest ergab dann einen Wert von 0,70 Promille. Dieser Wert in Verbindung mit dem zuvor festgestellten Fahrfehler ergab nunmehr den Verdacht der absoluten Fahruntüchtigkeit, so dass sich eine Blutprobenentnahme anschloss. Diese wurde durch einen ortsansässigen Arzt durchgeführt. Damit aber immer noch nicht genug. Da auf dem Beifahrersitz die Fahrzeughalterin saß und diese, ersten Erkenntnissen nach, davon wusste, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis mehr hat und diesen trotzdem fahren ließ, besteht auch gegen sie der Anfangsverdacht einer Straftat. Denn beim „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gibt es eine sogenannte Halterverantwortlichkeit.

In diesem Zusammenhand sei auch noch einmal daran erinnert, dass es grundsätzlich die 0,5 Promille Grenze bei Kraftfahrzeugen gibt. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und entsprechend ab 1,10 Promille um eine Straftat. Kommen nun besondere Umstände, wie etwaige Fahrfehler dazu, wo nicht auszuschließen ist, dass diese auf die Alkoholisierung zurückzuführen sind, so handelt es sich bereits ab einen Wert von 0,30 Promille um eine Straftat. Folglich würde ein vorhandener Führerschein sofort eingezogen werden. Für Fahranfänger, also unter 21-Jährige und in der Probezeit befindliche Personen gilt im Übrigen ein Alkoholverbot bezogen auf das Fahren.