Insel Rügen (ots). Am 17.01.2023 wurden der Polizei gleich zwei Betrugsmaschen gemeldet, die für die Täter zum Erfolg führte und die Opfer um insgesamt 3.500 Euro brachten. Bei der ersten Tat bekam ein 62-jähriger Mann beim Surfen im Internet die Meldung, dass sein Computer gehackt wurde und er seinen Personalausweis übermitteln solle. Für eine angebliche Serviceleistung sollte er unter einer fadenscheinigen Begründung die Codes von Stream-Karten übermitteln. Der von der Insel Rügen stammende Mann kam dieser Forderung nach und verlor so 1.000 Euro. Durch weitere Überweisungen von seinem Konto verlor er fast 500 weitere Euro.
Auf den Betrug per WhatsApp fiel eine 72-jährige Frau rein. Die Frau von der Insel Rügen bekam eine Nachricht auf ihr Handy. Mit der altbekannten Masche: Die angebliche Tochter meldete sich und behauptete, eine neue Handynummer zu haben, da ihr Handy kaputt sei und deswegen eine eilige Überweisung nicht selbst vornehmen zu können. Die Mama wird per Textnachricht darum gebeten, das zu übernehmen. Im Glauben, tatsächlich mit ihrer Tochter zu kommunizieren, hat die Frau fast 2.000 Euro überwiesen.
Zum Thema WhatsApp-Betrug rät die Polizei: Bleiben Sie misstrauisch bei Nachrichten dieser Art, die per SMS, Anruf, WhatsApp oder sonstige Messenger-Dienste ankommen. Speichern Sie vermeintlich neue Nummer von Verwandten nicht sofort ab, sondern fragen sie unter der altbekannten Nummer nach, ob das mit der neuen Nummer stimmt. Stellen Sie bei solchen Nachrichten Fragen, die wirklich nur der echte Sohn, die echte Tochter oder sonstige Angehörige beantworten könnten. Im Zweifel fliegt der Schwindel so auf.
Im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmethoden informiert die Polizei darüber, dass Täter ihre Opfer dazu auffordern, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel paysafecard oder so genannte Steam-Karten zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.