Grimmen (Vorpommern-Rügen). Am Morgen des 09. Dezember 2013, gegen 06:15 Uhr ereignete sich im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 194/Landesstraße 30 in Grimmen ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Personenkraftwagen beteiligt waren. Ein 59-jähriger Ford-Fahrer aus der Gemeinde Splietsdorf befuhr die Bundesstraße 194 aus Richtung Stralsund in Richtung Greifswald und beabsichtigte an der Kreuzung B 194/L 30 nach rechts in den Kaschower Damm in Grimmen einzubiegen. Beim Abbiegevorgang übersah er den vorfahrtsberechtigten Opel. Er befuhr die L 30 aus Richtung Miltzow und wollte ebenso in die Ortschaft Grimmen fahren. Es kam zur Kollision beider Personenkraftwagen, in deren Folge der 59-jährige Fahrzeugführer, der 53-jährige Opel-Fahrer und dessen 41-jähriger Mitfahrer, beide aus der Gemeinde Süderholz, unverletzt blieben. Die Ford-Insassin, ebenfalls aus der Gemeinde Süderholz, erlitt hingegen schwere Verletzungen und wurde in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Während der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich aufgrund durchgeführter Atemalkoholtests heraus, dass beide Fahrer unter Alkoholeinfluss standen. So ergab eine Atemalkoholmessung beim 59-Jährigen einen Wert von 0,92 Promille und beim 53-Jährigen einen Wert von 0,60 Promille. Die Führerscheine der beiden Männer wurden von den Beamten des Polizeireviers Grimmen sichergestellt. Ferner entstand durch den Verkehrsunfall ein Sachschaden von etwa 5.000 Euro.