Polizei gibt Hinweise – Trickbetrug in Grimmen glücklicherweise fehlgeschlagen

Grimmen/Stralsund (Vorpommern-Rügen). Am 13.04.2016 wurde bei den Beamten des Polizeireviers Grimmen eine Anzeige wegen versuchten Betruges aufgenommen. Am 12.04.2016, gegen 10:00 Uhr, erhielt eine 81-jährige Dame aus Grimmen einen Anruf einer Berlinerin, die sich als Mitarbeiterin eines Gerichts ausgab. Der 81-Jährigen wurde mitgeteilt, dass eine Kündigung ihres angeblichen Glücksspiels nicht wirksam gewesen wäre und deshalb eine Firma klagen würde. Es gäbe zwei Möglichkeiten, das Problem zu lösen. Zum einen gäbe es eine gerichtliche Einigung, bei der eine Zahlung von 10.000 Euro fällig werden würde. Die andere Möglichkeit wäre eine außergerichtliche Einigung, bei der eine Summe von mehr als 3.000 Euro in einem Stralsunder Einkaufsshop hinterlegt werden sollte. Die Frau aus Grimmen entschied sich für die Hinterlegung der Geldsumme und hob am Folgetag (13.04.2016) das geforderte Bargeld ab, um sich damit nach Stralsund zu begeben.

Als die Verkäuferin im Shop von dem Vorhaben erfuhr, warnte sie die 81 Jahre alte Dame, sodass diese das Geld nicht hinterlegte. Zu Hause eingetroffen, erhielt die Grimmenerin erneut einen Anruf von der Frau aus Berlin. Das Bargeld sei nicht angekommen – nun würde sie von der Berliner Polizei verhaftet werden. Wenig später klingelte wieder das Telefon. Dieses Mal meldete sich eine vermeintliche Polizistin aus Grimmen. Auch diese versicherte der Dame mehrfach, dass sie festgenommen werden würde, sollte das Geld nicht bezahlt werden.

Die 81-Jährige reagierte nach vielfachen Anrufen der offenbar weiblichen Täter richtig und holte sich Rat bei den Beamten des Grimmener Polizeireviers. Hier stellte sich heraus, dass es diese Beamtin, die sie zuvor anrief, nicht gab. Die Ermittlungen zum Betrugssachverhalt wurden aufgenommen. Die Polizei möchte wiederum folgende Hinweise weitergeben: Wenn die Polizei (Schutz-oder Kriminalpolizei) ein Anliegen hat bzw. vortragen möchte, werden die Bürgerinnen und Bürger persönlich oder per Schreiben kontaktiert. Sollte es seitens der Polizei in einigen Fällen zu telefonischen Kontaktaufnahmen kommen, kann immer die örtlich zuständige Polizei bzw. das Polizeirevier zurückgerufen werden, um einem möglichen Betrug zu begegnen.

Weiterhin rät die Polizei (keine abschließende Aufzählung):

  • misstrauisch zu sein und den Telefonhörer aufzulegen, sobald Ihr Gesprächspartner Geld fordert
  • keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preiszugeben und
  • niemals Geld an unbekannte Personen zu übergeben.

Informieren Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 110 oder örtliche Polizeidienststelle, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt. Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

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