Bergen auf Rügen (ots). Am 14.07.2021 gegen 7:15 Uhr befuhren Beamte vom Polizeihauptrevier Bergen die Bundesstraße 196 zwischen Bergen auf Rügen und Karow. Dabei fiel ihnen ein Pedelec auf, welches die Straße mit einer Geschwindigkeit von etwa 55 bis 60 km/h befuhr. Die Beamten stoppten das Pedelec. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle äußerte der 27-jährige Fahrer, dass er sein Pedelec getunt habe und deshalb bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 55 km/h unterstützt wird. Da der 27-jährige Rüganer weder eine gültige Pflichtversicherung vorweisen konnte noch im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zum Führen dieses Fahrzeuges war, untersagten ihm die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Pedelecs mit einer Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h gelten als Fahrrad. Man benötigt hierfür weder eine Fahrerlaubnis noch eine Haftpflichtversicherung oder ein Kennzeichen. Anders ist es beispielsweise bei sogenanntgen S-Pedelecs. Sie bieten eine Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Allerdings ist zum Führen von S-Pedelecs auch eine gültige Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug notwendig. Außerdem muss man als Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis zum Führen eines Kleinkraftrades besitzen.