Polizei warnt vor Umgang mit Softair-Waffen in der Öffentlichkeit

Stralsund. Am Nachmittag des 6. März 2013 kam es gegen 15.45 Uhr zu einem Polizeieinsatz in einer Parkanlage im Kieler Ring in Stralsund. Grund des Einsatzes war der nicht zulässige Umgang mit Softair-Waffen durch Kinder im Alter zwischen 13 und 14 Jahren in der Öffentlichkeit.

Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund zunächst in einem Gebüsch eine Person auf, welche eine Clownsmaske und Handschuhe trug sowie einen pistolenähnlichen Gegenstand in der Hand hielt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei der Person um einen 13-Jährigen und bei dem pistolenähnlichen Gegenstand um eine Softair-Waffe handelte. Der Junge gab an, dass er und seine Freunde mit den Softair-Waffen im Park spielten. Nachdem die Einsatzkräfte auch mit den anderen Jungen Kontakt aufgenommen hatten, wurden insgesamt drei Softair-Pistolen sowie zwei Softair-Maschinenpistolen sichergestellt.

Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass es verboten ist Anscheinswaffen (zu welchen auch Softair-Waffen zählen) in der Öffentlichkeit zu führen. Dieses stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Hinzu kommt, dass derartige Waffen von Außenstehenden oft nicht als Spielzeug erkannt werden und somit die Träger dieser Waffen die Gefahr einer Putativnotwehrlage provozieren.

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