Richtigstellung zur Pressemitteilung „Totholzhecke im Naturschutzgebiet Devin beschädigt“

Stralsund (ots) – Nach Veröffentlichung der Pressemitteilung und dem damit verbundenen Zeugenaufruf wurde bekannt, dass durch die angezeigte Tat kein Straftatbestand erfüllt zu sein scheint. Nach derzeitigen Erkenntnissen war der ehrenamtliche Naturwart nicht in Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Dies hat zur Folge, dass der Anfangsverdacht einer Sachbeschädigung fehlt. Die Ermittlungen haben weiterhin ergeben, dass vermutlich ein Berechtigter diese Arbeiten ausgeführt hat.

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