Segelboote mit Kindern laufen voll Wasser- durch schnellen Rettungseinsatz verschiedener Rettungskräfte werden alle Kinder gerettet

Vitte/Hiddensee (ots). Am 14.06.2024 gegen 14:06 Uhr wurde über die integrierte Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen bekannt, dass ostseeseitig vor der Insel Hiddensee auf Höhe der Ortschaft Vitte mehrere Segelboote gekentert seien und Personen in Seenot zu sein scheinen. Landseitig kamen die Kräfte der freiwilligen Feuerwehren Kloster, Vitte und Neuendorf, die beiden Beamten der Polizei, ein Rettungswagen und ein Notarzt zum Einsatz. Die Rettung auf dem Wasser übernahmen ein Schlauchboot der Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund, ein Boot einer benachbarten Segelschule, der Seenotkreuzer „Nis Randers“, der Rettungshubschrauber „Nothern Rescue 02“ und drei zivile Schiffe, welche sich in der Nähe befanden. Die Feuerwehren Ummanz und Schaprode befanden sich mit Schlauchbooten auf Anfahrt.

Nach ersten Erkenntnissen waren fünf Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren jeder auf einem „OPTI“-Boot auf die Ostsee gefahren, um Segelunterricht zu nehmen. Sie fuhren von der Ortschaft Vitte vom Badestrand ab. Nachdem die Kinder etwa 500 Meter vom Strand entfernt waren wurde festgestellt, dass Wasser in vier Boote eintrat. Die vier „OPTI“ gingen langsam unter und die Kinder hielten sich an den Booten fest. Alle Schüler waren für die Ausbildung korrekt ausgerüstet und trugen Schwimmwesten. Vier der Segelschüler konnten aus dem kalten Wasser gerettet werden. Die Geretteten erlitten leichte Unterkühlungen und wurden vor Ort medizinisch behandelt. Ein Schüler blieb unverletzt. Die Kinder wurden anschließend den Eltern übergeben.

Die Ursache für das Volllaufen der Boote ist wohl, dass vor der Abfahrt vergessen worden war, die erforderlichen Lenzstopfen im Rumpf der Segelboote anzubringen. Dadurch liefen die Boote voll Wasser und kenterten nach einiger Zeit. Die gekenterten Segelboote wurden an die Küste geschleppt. Der Segellehrer muss sich nun einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) stellen, da ein pflichtwidriges Verhalten bei ihm nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Ermittlungen dauern an.

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