Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am Sonntag, dem 22. September 2024 gegen 10:20 Uhr fuhr eine 34-Jährige aus dem Landkreis Osterholz mit ihrem PKW Volkswagen auf den PKW Hyundai eines 65-Jährigen aus dem Landkreis Nordfriesland auf der Rügenbrücke auf. Beide Fahrzeuge waren von Rügen kommend in Richtung Stralsund unterwegs. Die 34-Jährige sowie die 52-Jährige Beifahrerin des Hyundai wurden leicht verletzt. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten geborgen werden. Die Rügenbrücke musste für etwa 60 Minuten voll gesperrt werden. Der Verkehr wurde über den Rügendamm abgeleitet. Gegen die Unfallverursacherin wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Auch am Sonntag, gegen 13:30 Uhr, befuhren drei Fahrzeuge die Bundesstraße 194 in Richtung Stralsund aus Negast kommend. Kurz vor dem Kreuzungsbereich Lüssow / Lüdershagen beachtete eine 29-Jährige PKW Volkswagen Fahrerin die stoppenden Fahrzeuge vor sich nicht und fuhr fast ungebremst auf den PKW Skoda eines 59-Jährigen aus dem Landkreis Gummersbach. Infolgedessen wurde der Skoda durch die Wucht der Kollision nach vorne geschoben und kollidierte mit dem PKW Renault einer 42-Jährigen. Alle beteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Die 56-Jährige Beifahrerin des Skoda musste auf Grund ihres Verletzungsbildes ins Krankenhaus gebracht werden. Beim Volkswagen liefen Betriebsstoffe aus, welche durch das Abschleppunternehmen bereinigt wurden. Der Sachschaden insgesamt betrug 28.000 Euro. Die Bundesstraße 194 war erst voll und dann halbseitig gesperrt. Gegen die Unfallverursacherin wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
In der Nacht zum Montag, gegen 23:50 Uhr, wurde der Polizei ein Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 20, Fahrtrichtung Stettin, kurz vor der Abfahrt Greifswald gemeldet. Ein Zeuge wurde von einem PKW Audi mit hoher Geschwindigkeit überholt. Plötzlich kam Funkenschlag auf und der Audi kam aus bisher ungeklärter Ursache von der Fahrbahn nach rechts ab. Es wurden drei schwerverletzte Insassen festgestellt, welche ins Krankenhaus gebracht wurden. Sie machten jeweils widersprüchliche Angaben und stritten ab, gefahren zu sein. Zwischenzeitlich behaupteten sie sogar, dass eine vierte Person (der Fahrer) vom Unfallort geflüchtet sei. Diese Aussage wurde im weiteren Verlauf revidiert, führte jedoch zu Fahndungsmaßnahmen durch die Polizei. Im verunfallten PKW wurden alkoholische Getränke festgestellt. Es besteht der Verdacht der Rauschmittel-/Alkoholbeeinflussung. Bei allen drei Fahrzeuginsassen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und realisiert. Der PKW wurde zum Zwecke der Spurensicherung nach Anordnung der Staatsanwaltschaft nach der Bergung beschlagnahmt. Es wurde Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen. Der Kriminaldauerdienst ebenfalls zum Einsatz. Es entstand ein Sachschaden von 50.000 Euro.