Ribnitz-Damgarten (ots). Am 05.04.2025 um 16:24 Uhr kam es auf der L 181 zwischen Marlow und Allerstorf zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Die 32-jährige Fahrzeugführerin eines PKW Seat wollte von einem Grundstück auf die L 181 auffahren und übersah hierbei den aus Richtung Marlow kommenden PKW VW Golf. Der 72-jährige Fahrzeugführer des PKW Golf konnte einen Zusammenstoß nicht verhindern. Beide Fahrzeugführer und ein im PKW Seat befindliches Kleinkind wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt und wurden zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus verbracht. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Es entstand ein Sachschaden von ca. 20.000 EUR. Für die Abschleppmaßnahmen wurde die L 181 für ca. 15 Minuten voll gesperrt.
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Alkoholisierter Fahrzeugführer verursacht Verkehrsunfall auf der L181 bei Marlow
Allerstorf (ots)., Am Sonntag, den 10.11.2024, kam es gegen 11:42 Uhr auf der L181 in der Nähe von Allerstorf nördlich von Marlow zu einem Verkehrsunfall, wobei eine Person verletzt wurde.
Nach ersten Erkenntnissen fuhr der 23-jährige Fahrzeugführer eines Ford Fiesta aus Richtung Marlow kommend in Richtung Allerstorf. Nach Zeugenaussagen kam der Fahrzeugführer in einer langgezogenen Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn, so das zwei entgegenkommenden Fahrzeuge eine Gefahrenbremsung durchführen und nach rechts ausweichen mussten, um eine Kollision zu vermeiden. Der Fahrzeugführer des Ford Fiesta versuchte daraufhin wieder auf seine Fahrspur zugelangen, verlor dabei jedoch die Kontrolle über sein Fahrzeug, welches in der Folge nach rechts von der Fahrbahn abkam und mit einer Straßenlaterne kollidierte. Kurz darauf kam das Fahrzeug am Fahrbahnrand an einem Weidezaun zum Stehen.
Der Fahrzeugführer des Ford Fiesta erlitt bei dem Aufprall leichte Verletzungen, welche durch die vor Ort eingesetzten Rettungskräfte begutachtet und versorgt wurden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stand (Atemalkoholwert: 1,42 Promille) und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es erfolgte eine Blutprobenentnahme im Klinikum und die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens.
Am Fahrzeug des Unfallverursachers entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro. Es wurde durch ein Abschleppdienst geborgen. Für den Zeitraum der polizeilichen Maßnahmen am Unfallort kam es zu keinen Verkehrseinschränkungen.