Zwei verletzte Personen auf winterglatter B194 bei Klevenow

Grimmen (ots). Am 20.01.2024 um 09:55 Uhr kam es auf der B194 zwischen Klevenow und Poggendorf in Fahrtrichtung Grimmen zu einem Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen. Eine 24-jährige Autofahrerin war auf der Bundestraße 194 mit ihrem Skoda Fabia in einer Kurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und ist mit dem Fahrzeug in weiterer Folge im Straßengraben zum Stehen gekommen. Dabei zog sich die Fahrerin aus dem Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte leichte Verletzungen zu. Ihre 72 Jahre alte Beifahrerin wurde bei dem Verkehrsunfall schwerverletzt. Beide wurden ins Klinikum Greifswald verbracht. Es entstand ein Sachschaden von 3500 Euro. Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit. Aufgrund der winterglatten Fahrbahn wurde die Straßenmeisterei Grimmen verständigt. Die Bundesstraße wurde für 30 min voll gesperrt.

Verunfallter Skoda auf winterglatter Fahrbahn auf der B194 zwischen Klevenow und Poggendorf
Foto: PI Stralsund

Brand eines Reihenhauses in Klevenow

Grimmen (ots). Am 23.11.2023, gegen 00:40, Uhr kam es in Klevenow bei Grimmen zum Brand in einem aus drei Wohneinheiten bestehenden Reihenhauses. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde der 55-jährige Bewohner des Brandobjektes durch das Bellen seines Hundes wach und nahm Brandgeruch wahr. Daraufhin weckte er seine 14-jährige Tochter und beide verließen umgehend das Haus. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte brannte der Dachstuhl des Hauses bereits in voller Ausdehnung. Die 71 eingesetzten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Süderholz, Grimmen, Loitz, Elmenhorst und Grammendorf begannen umgehend mit der Brandbekämpfung und konnten so ein Übergreifen der Flammen auf di
anderen Wohneinheiten verhindern. Der Hauseigentümer und seine Tochter erlitten einen Schock und wurden durch Kräfte des Rettungsdienstes betreut. Sie kommen bis auf weiteres bei Familienangehörigen unter. Der Kriminaldauerdienst aus Stralsund hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Dieser wird im Laufe des Tages bei der Staatsanwaltschaft den Einsatz eines Brandursachenermittlers anregen. Derzeit liegen keine Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung vor. Das betroffene Gebäudeteil ist derzeit nicht bewohnbar und der entstandene Gesamtsachschaden wird auf ca. 150.000 Euro geschätzt.