Trickbetrüger in Stralsund nicht erfolgreich

Stralsund. Am 09.09.2014 sind der Stralsunder Polizei gleich zwei versuchte Betrugshandlungen nach dem Muster des sogenannten „Enkeltricks“ gemeldet worden. Eine 75-jährige Stralsunderin erhielt gegen 10:00 Uhr einen Anruf von einem Mann. Er gab an, ihr Neffe zu sein und dass der sie besuchen wolle. Durch geschickte Nachfragen brachte der unbekannte Anrufer den Namen des Neffen in Erfahrung und berichtete der Stralsunderin, dass er dringend Geld brauche. Er bat die Frau um 20.000 Euro. Die 75-Jährige teilte dem Anrufer mit, dass sie ihm nicht so viel Geld aushändigen könne. Nachdem sie ihre Zweifel an der Richtigkeit der Angaben mit dem Hinweis auf einen möglichen „Enkeltrick“ zum Ausdruck brachte, legte der unbekannte Mann sofort auf.

Etwa eine Stunde später, gegen 11:00 Uhr, rief eine männliche Person bei einer 79-jährigen Frau in Stralsund an. Auch hier gab die männliche Person an, der Neffe der Frau zu sein. Nachdem der Anrufer durch gezielt gestellte Fragen den Namen des Neffen wusste, kündigte er seinen Besuch an. Weiterhin erwähnte er, dass er in finanziellen Schwierigkeiten sei und noch am selben Tag 35.000 Euro benötige. Nachdem die 79-Jährige angab, dass sie lediglich einen weitaus geringeren Betrag zur Verfügung stellen könne, wurde sie gebeten, das Geld schon mal abzuholen. Der Neffe würde ihr auch ein Taxi rufen. Nachdem die Stralsunderin darauf bestand, das Geld gemeinsam mit ihrem Neffen abzuholen, wollte dieser sich zu einem späteren Zeitpunkt melden und legte auf.

In beiden Fällen reagierten die Frauen völlig richtig und erkundigten sich im Kreise ihrer Familie, ob die Anrufe tatsächlich von den Neffen stammten. Dabei stellte sich heraus, dass in beiden Fällen nicht die Neffen angerufen hatten. Geld wurde nicht übergeben.

Da sich die Täter Namen und Telefonnummern möglicherweise über öffentlich zugängliche Quellen – wie das Telefonbuch – beschaffen, ist immer erhöhte Wachsamkeit bei derartigen Anrufen geboten. Zahlungen sollten niemals ohne Rücksprache mit Familienangehörigen oder vertrauten Personen erfolgen. In jedem Fall wird gebeten, die Polizei zu verständigen.

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