Verdächtiges Ansprechen eines Kindes in Grimmen

Grimmen (ots). Die Polizei in Grimmen wurde am 11.11.2024 darüber informiert, dass es zu einem mutmaßlich verdächtigen Ansprechen eines Kindes gekommen sei. In dem Zusammenhang erschien am Montagabend eine Mutter mit ihrer 6-jährigen Tochter im Polizeirevier und schilderte, dass das Mädchen zwischen 12:45 Uhr und 13:00 Uhr in der Langen Straße in Grimmen von einem unbekannten Mann angesprochen wurde. Nach ersten Erkenntnissen nutzte der Mann die Situation aus, dass die 37-jährige Mutter des Mädchens kurz um das Wohnhaus ging und das Kind so für wenige Augenblicke alleine vor dem Wohnhaus stand. Als die Mutter dann kurze Zeit später zurück kam, sah sie wie der unbekannte Mann Ihre Tochter ansprach und sich anschließend zügig entfernte. Das 6-jährige Mädchen gab an, dass der erwachsene Mann gefragt habe, ob sie mitkommen wolle und dazu eine Handbewegung zum Mitkommen gemacht habe.

Nach jetzigem Stand der Ermittlungen kann der Mann wie folgt beschrieben werden: Er ist zwischen 20 und 30 Jahren alt, trug eine schwarze Mütze, eine Sonnenbrille, eine schwarze Hose mit weißen Schuhen sowie eine Jacke in Camouflage Farben und mit einer weißen Fellkapuze. Augenscheinlich trug der Mann einen kurzgeschnittenen Vollbart.

Die Polizei prüft aktuell mögliches strafbares Handeln. Zeugen, die zur genannten Zeit entsprechende Feststellungen gemacht haben oder Angaben zu der männlichen Person geben können, werden gebeten sich bei der Polizei in Grimmen unter 038326 570 oder der Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de zu melden.

Gleichzeitig sollen Eltern sensibilisiert werden, zum einen dahingehend falls Kinder etwas Vergleichbares erzählt haben, aber das Erzählte bisher in keinen Kontext gebracht werden konnte und zum anderen, um ihren Kindern entsprechende Handlungshilfen anzubieten:

  • Kinder soll sich nicht durch Versprechen (Süßigkeiten, Geschenke, Tierbabys etc.) locken lassen,
  • sie sollen dem eigenen Gefühl vertrauen, wenn einem etwas komisch/bedrohlich vorkommt, dürfen Kinder laut schreien und weglaufen
  • Kinder haben das Recht „Nein“ zu sagen und Hilfebitten abzulehnen: Sätze wie „Nein! Lassen Sie mich in Ruhe!“ sind in diesem Falle richtig
  • Kinder können sogenannte „Rettungsinseln“ ansteuern und Hilfe einfordern (Geschäfte, Lokale oder öffentliche Einrichtungen)
  • nach Möglichkeit sollen Kinder sich in Gruppen aufhalten und zur Schule oder nach Hause gehen

Für Eltern gilt, nachdem ein Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es angesprochen wurde:

  • Bewahren Sie Ruhe, vermitteln Sie Sicherheit und bestätigen Sie, dass es richtig ist, sich Ihnen anzuvertrauen
  • Glauben Sie Ihrem Kind und hören Sie aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“ (mit eigenen Worten berichten lassen/keine Antworten in den Mund legen)
  • Informieren Sie die Polizei, auch wenn die Tat schon etwas zurückliegt.
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