Verkehrskontrollen decken Verstöße unter anderem bei Zweiradfahrern auf

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am 03.09.2020 stellten die Polizeibeamten im Landkreis Vorpommern-Rügen im Rahmen von Verkehrskontrollen mehrere Verkehrsdelikte fest. Passend zum Auftakt der themenorientierten Verkehrskontrollen „Zweiradfahrer im Blick“ hielten die Beamten aus dem Polizeihauptrevier Bergen gegen 13:30 Uhr im Lerchenweg in Garz den 21-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades Simson, der seinen Wohnsitz auf der Insel Rügen hat, an. Während der Kontrolle ergaben sich hinreichende Anhaltspunkte, dass der Fahrer illegale Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Die Durchführung eines freiwilligen Drogenvortests zeigte ein positives Ergebnis auf THC. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme im Polizeihauptrevier Bergen angeordnet.

In Stralsund hielten die Beamten im Frankendamm gegen 23:30 Uhr eine 33-jährige Frau aus der Hansestadt mit einem E-Scooter an. Das Versicherungskennzeichen des E-Scooters war nicht mehr gültig und stellt somit einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Darüber hinaus wurde durch einen freiwilligen Atemalkoholtest eine Atemalkoholkonzentration von 0,70 Promille ermittelt.

In Sassnitz wurde ein 34-jähriger Pkw-Fahrer angehalten und kontrolliert. Aufgrund mehrerer Anhaltspunkte wurde ein freiwilliger Drogenvortest durchgeführt. Dieser zeigte positive Ergebnisse auf THC, Amphetamin und Metamphetamin an. Zudem hatte der PKW-Fahrer vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert. Bei einem Atemalkoholtest wurde ein Wert von 0,37 Promille ermittelt. Weiterhin ergab sich im Verlauf der Kontrolle der Verdacht, dass der in Sassnitz wohnhafte Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Bei einer Personenabfrage stellte sich heraus, dass zudem ein offener Haftbefehl für den Litauer vorlag. Aus diesem Grund wurde der 34-Jährige zur JVA Stralsund verbracht.

Den Betroffenen bzw. Tatverdächtigen wurden jeweils die Weiterfahrt untersagt und die zuständigen Führerscheinstellen werden in Kenntnis gesetzt. Die Polizeibeamten leiteten die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ein.

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