(Vor)Drängeln kann teuer werden

A20/Grimmen (ots). Eine Feststellung, die ein Brandenburger Autofahrer zu spüren bekam. Die besondere Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen ahndete einen Abstandsverstoß, der in dieser Form nur durch einen Videowagen beweissicher dokumentiert werden kann. Das Ganze trug sich am vergangenen Dienstag (26.11.2024) auf der A20 zwischen den Anschlussstellen Grimmen West und Grimmen Ost zu. Die Polizeibeamten befanden sich mit dem zivilen Fahrzeug auf der linken Fahrspur, um einige Fahrzeuge zu überholen. Die Geschwindigkeit der Polizisten lag hierbei schon zwischen 170 und 180 km/h, als sich von hinten ein PKW Mercedes rasant näherte und offensichtlich über mehrere hundert Meter dicht auffuhr.

Aufnahme Videowagen, Drängler auf der A20 bei Grimmen
Foto: PI Stralsund

Die ausgewertete Geschwindigkeit des 60-jährigen deutschen Rasers lag bei fast 170 km/h. Der ausgewertete und vorwerfbare Abstand über eine Messstrecke von über 300 Metern lag inklusive Toleranzabzug bei etwas über 13 Metern. Um zu verdeutlichen, wie riskant dieses Fahrverhalten ist, sollte man sich die Faustregel des „halben Tachos“ vor Augen rufen, wobei ein angemessener Abstand bei dieser Geschwindigkeit also mindestens 85 Meter beträgt. Allein einen Reaktionsweg von etwa 50 Metern würde der Fahrer benötigen, um den Fuß auf der Bremse zu haben. Dieser schwerwiegende Abstandsverstoß zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens eine Strafe von 320 Euro und vermutlich ein Fahrverbot von zwei Monaten nach sich.

Im weiteren Verlauf der Situation wechselte der Videowagen den Fahrstreifen und ließ den Mercedes vorbei. Dieser fuhr dann auf der linken Fahrspur mit teilweise mehr als 250 km/h weiter. Den Beamten gelang es den aus Neuruppin stammenden Fahrer auf dem Rügenzubringer in einer Nothaltebucht anzuhalten und zu kontrollieren.

Während der Kontrolle vermittelte der Temposünder den Eindruck, dass die linke Fahrspur einer unbegrenzten Autobahn nur für Fahrzeuge gedacht sei, die mindestens 200 km/h fahren. Aus Sicht der Polizisten hat die Einstellung im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen. Natürlich wurde versucht, ihm zu erklären, dass es sich dabei nicht nur um ein rücksichtsloses Verhalten, sondern auch um eine erhebliche Verkehrsgefahr handelt. Es bleibt zu bezweifelt ob der Fahrer diese Botschaft wirklich verstanden hat, zumindest hat er demnächst zwei Monate Zeit, darüber nachzudenken.

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