Warnung vor unberechtigten Zahlungsaufforderungen durch vermeintliches Inkassounternehmen

Stralsund/ Insel Rügen (ots). In den vergangenen Wochen gingen in den Polizeidienststellen im Landkreis Vorpommern-Rügen mehrere Strafanzeigen ein, da überwiegend Senioren Schreiben von vermeintlichen Inkassounternehmen mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen erhielten. Am 17.12.2019 erhielt ein 79-Jähriger aus Bergen auf Rügen ein Schreiben eines Inkassounternehmens mit Sitz in Frankfurt am Main. In diesem Schreiben wird der 79-Jährige aufgefordert etwas mehr als 280 Euro auf ein französisches Konto zu überweisen, da er zuvor telefonisch einen Dienstleistungsvertrag bei „TOP100 Gewinnspiele/ EUROJACKPOT-49“ abgeschlossen hätte. Da dies nicht der Wahrheit entsprach, entschloss sich der Senior von der Insel Rügen Strafanzeige zu erstatten. Im Januar wurden vier weitere ähnliche Sachverhalte angezeigt. In allen Fällen forderte ein Inkassounternehmen mit derselben Anschrift in Frankfurt am Main die Empfänger auf, Geldbeträge zwischen 250 und 300 Euro auf ein französisches bzw. in einem Fall auf ein griechisches Konto zu überweisen. Die Geschädigten von der Insel Rügen bzw. aus der Hansestadt Stralsund erkannten die Betrugsmasche und überwiesen die geforderte Summe nicht.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun in allen fünf Fällen wegen des Verdachts des versuchten Betruges. Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang auf Folgendes hinweisen:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel
    teilgenommen haben, müssen Sie auch keiner diesbezüglichen Zahlungsaufforderung nachkommen.
  • Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit einer Zahlungsaufforderung
    haben, nutzen Sie gegebenenfalls (ggf.) Suchmaschinen im Internet, um z.B. mehr über das Inkassounternehmen und die beauftragende Firma zu erfahren.
  • Fragen Sie ggf. beim Inkassounternehmen persönlich nach.
  • Fragen Sie sich, warum ein deutsches Unternehmen eine
    ausländische Bankverbindung verwendet.
  • Sollten Sie eine unberechtigte Zahlungsaufforderung erhalten
    haben erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.
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